Wirtschaft

Wegen der Corona-Pandemie dominiert in vielen Firmen Kurzarbeit. (Foto: dpa/Marijan Murat)

29.04.2020

Kurzarbeitergeld ist keine Subvention

Geld stammt aus den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Wegen der Corona-Krise gehen in der Metall- und Elektroindustrie immer mehr Beschäftigte in Kurzarbeit. IG Metall Bezirksleiter Stefan Schaumburg, zuständig für den Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen, kritisierte die Bundesregierung: "Der Beschluss des Koalitionsausschusses, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen, hat unnötig lange gedauert und hilft den betroffenen Menschen nur bedingt." Es könne im ungünstigsten Fall sogar zu einer Subventionierung der Unternehmen führen. Die Arbeitgeber und ihre Verbände dürften nicht nur von staatlichen Unterstützungen profitieren, sondern müssten jetzt auch etwas an die Beschäftigten weitergeben.

Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. betont, dass es sich beim Kurzarbeitergeld entgegen verschiedener Vorwürfe nicht um eine Subvention für Arbeitgeber handelt. "Das Kurzarbeitergeld ist eine Versicherungsleistung . Es wird aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Diese speisen sich aus Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern . Mit der Rettung von Unternehmen geht es dabei um die Sicherung von Arbeitsplätzen über die Krise hinweg. Die Beitragszahler haben einen Anspruch , dass die von ihnen entrichteten Beiträge zu diesem Zweck in der Krise an sie zurückfließen. Wer Kurzarbeitergeld als Subvention für die Arbeitgeber kritisiert, diskreditiert die Grundprinzipien der Arbeitslosenversicherung ", kommentierte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt die öffentliche Diskussion um das Kurzarbeitergeld.

Brossardt weiter: " Kurzarbeitergeld wirkt . Es sichert den Unternehmen Liquidität . Es hat maßgeblich dazu beigetragen, dass in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 Arbeitsplätze erhalten werden konnten und die Produktion danach rasch hochgefahren werden konnte. Als bayerische Wirtschaft wünschen wir uns, dass uns das auch in dieser ungleich schwereren Zeit gelingt. Wir müssen vermeiden, dass in dieser Krise Arbeitgeber und Beschäftigte gegeneinander ausgespielt werden", sagte Brossardt.
(dpa, ibw)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll der Bundespräsident in Zukunft direkt gewählt werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

„Die Bundesregierungskoalition hat noch schnell Reformen angekündigt, ehe sie sich in die Berliner Sommerpause verabschiedete. Eine Sommerpause übrigens, die sich die Wirtschaft nicht leistet. Unternehmer und Manager sind stets am Sprung“, sagt Bertram Br

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.