Wirtschaft

Ohne Wagniskapital hätte es zum Beispiel das Start-up Isar Aerospace nie gegeben. Im März 2025 gelang es dem Unternehmen, seine erste Rakete von Nordnorwegen aus zu starten. Ein zweiter Raketenstart lässt bislang auf sich warten. Aber Kapital für weitere Starts ist einem Insider zufolge vorhanden. Auch der Neubau eines Raketenwerks (Kapazität von bis zu 40 Raketen pro Jahr) in Vaterstetten, der bis Ende 2026 realisiert sein soll, sei finanziert. (Foto: picture alliance/ASSOCIATED PRESS)

20.02.2026

Wer wagt, gewinnt – wenn das Geld stimmt

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) fordert vom Bund, besser Strukturen für Risikokapital zu schaffen

Damit Erfindungen und Geschäftsideen „Made in Bavaria“ oder „Made in Germany“ zum Erfolg werden, ist Wagniskapital nötig. Das war in der Vergangenheit nicht immer in allen Gründungsphasen eines Unternehmens ausreichend verfügbar. Folge: Viele gute Konzepte wanderten in die USA und wurden dort zu einem Erfolg auf dem Massenmarkt.

Dass es auch anders geht, beweist zum Beispiel das Start-up Isar Aerospace aus Ottobrunn bei München. Das Unternehmen hat bereits seit seiner Gründung im Jahr 2018 mehrere Finanzierungsrunden erfolgreich abschließen können. Aktuell beläuft sich das Firmenkapital auf über 400 Millionen Euro. Damit können weitere Raketenstarts von der nordnorwegischen Insel Andøya aus durchgeführt werden (BSZ berichtete).

„Mehr in Zukunft statt in Bürgergeld investieren“

Ähnlich könnten auch andere Start-ups agieren. Doch noch fehlt es an strukturellen Voraussetzungen, dass junge Unternehmen die Gründungsphase so erfolgreich meistern wie Isar Aerospace.

Das will Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwander (Freie Wähler) ändern. „Deutschland muss endlich mehr in die Zukunft statt in Bürgergeld investieren, sonst verlieren wir völlig den Anschluss. Bayerns Gründerszene ist stark, aber der Freistaat allein kann den Rest Deutschlands nicht auf Dauer mitziehen“, sagt er. 

Nach einer Studie der UnternehmerTUM warnt Aiwanger vor einem Wettbewerbsverlust Deutschlands im globalen Technologiewettbewerb. Die gemeinsam mit der Boston Consulting Group (BCG) erarbeitete Analyse „Wachstumspfade“ beziffert das ungenutzte technologische Wertschöpfungspotenzial bis 2030 auf bis zu 1,7 Billionen Euro. Zugleich gilt der europäische Markt für Wagnis- und Wachstumskapital im internationalen Vergleich als zu klein, fragmentiert und stark reguliert. „Die Studie ist mehr als ein Warnruf. Der Bund muss endlich die richtigen Prioritäten setzen“, betont Aiwanger.

Anstatt Bürgergeldempfängern zu zeigen, wie sie noch den einen oder anderen zusätzlichen Euro an Leistung abschöpfen können, muss dem Wirtschaftsminister zufolge den Leuten mit guten Ideen, aber ohne nötigem Geld klarer aufgezeigt werden, welche Förderungen sie bekommen können und der Bund müsse diese Gelder auch zur Verfügung stellen. Entscheidend seien bessere Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie und ein innovationsfreundliches Umfeld.

Bayern ist laut Aiwanger hier gut aufgestellt und zugleich auf funktionierende Risiko- und Wachstumskapitalmärkte angewiesen. Laut dem Ernst & Young Start-up-Barometer 2026 hat Bayern 2025 seine Position als stärkster Start-up-Standort weiter ausgebaut und Berlin beim Wagniskapitalzufluss überholt. Rund 3,3 Milliarden Euro Venture Capital flossen demnach in bayerische Start-ups. Das sei bundesweit der Spitzenwert. Wachstumstreiber seien insbesondere KI, Energie- sowie Gesundheits- und Biotechnologien.

Bayern Kapital verwaltet rund 1,3 Milliarden Euro

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist die Eigenkapitalfinanzierung. Mit der Bayern Kapital GmbH verfügt der Freistaat über einen der aktivsten Venture-Capital-Investoren im deutschsprachigen Raum. Seit 30 Jahren wurden über 320 bayerische Start-ups finanziert, aktuell sind mehr als 110 Unternehmen im Portfolio. Einem Sprecher des Wirtschaftsministeriums zufolge verwaltet die Bayern Kapital insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro. 

Mit der VC4Start-ups Initiative werde eine neue Fondsgeneration mit einem Volumen von 750 Millionen Euro aufgelegt. Künftig seien Beteiligungen von bis zu 50 Millionen Euro möglich (vorher waren es nur 25 Millionen Euro), um Finanzierungslücken in der Wachstums- und Scale-up-Phase zu schließen.

„Bayern Kapital ist ein staatlicher Co-Investor und hebelt mit ihrem Beitrag erfahrungsgemäß ein Vielfaches an Investitionen von privaten Investoren und beteiligt sich somit auch regelmäßig an Finanzierungsrunden im dreistelligen Millionenbereich“, so der Ministeriumssprecher. Zudem werde im Rahmen der VC4Start-ups Initiative mit Fondsinvestitionen der LfA-Förderbank auch die Privatinvestorenseite weiter gestärkt (Erhöhung LfA-Dachfonds um weitere 150 Millionen Euro). Somit würden größere Fondsvolumina und auch höhere Beiträge zu Finanzierungsrunden ermöglicht. „Auch bei den Fondsinvestitionen der LfA lässt sich aus Erfahrungswerten ein sehr hoher Hebeleffekt ableiten“, betont der Sprecher.

Zudem profitierten bayerische Start-ups auch von Instrumenten des Bundes sowie der EU – zum Beispiel vom Deeptech & Climate Fonds, HTGF, Wachstumsfonds Deutschland, EIC Accelerator et cetera. Daher müsse auch hier „die sehr gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Institutionen berücksichtigt werden“. Auch Forschungsförderungen zählen hierzu. 

Bayern hat Bundesratsinitiative gestartet

Zur Stärkung der Kapitalbasis hat Bayern im Bundesrat die Initiative „Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital“ gestartet. Vorgesehen sind unter anderem ein steuerlich gefördertes Altersvorsorgedepot, ein German Business Angels Fund nach dem Vorbild des European Angels Fund sowie verbesserte Konditionen beim INVEST-Zuschuss. Aiwanger betont: „Wenn wir im internationalen Wettbewerb bestehen wollen, müssen wir privates Kapital besser mobilisieren und regulatorische Hürden abbauen.“

Der Sprecher des Wirtschaftsministeriums verweist darauf, dass seit der zum 6. März 2024 geltenden Neufassung der Förderrichtlinie des INVEST-Zuschusses die Förderkonditionen verschlechtert wurden. Der Erwerbszuschuss belaufe sich aktuell nur noch auf 15 Prozent des Ausgabepreises der Anteile, zudem sei der Exitzuschuss auf maximal die Höhe des ursprünglich gewährten Erwerbszuschusses begrenzt worden.

„Vor dem Hintergrund der wesentlichen Bedeutung von Business Angels für das deutsche und insbesondere bayerische Start-up-Ökosystem ist das kontraproduktiv. Bayern fordert deshalb in seiner Bundesratsinitiative, zu den ursprünglichen Förderkonditionen zurückzukehren“, so der Sprecher. Das bedeute einen Erwerbszuschuss in Höhe von 25 Prozent des Ausgabepreises der Anteile zu gewähren sowie einen Exitzuschuss in Höhe von 25 Prozent des Veräußerungsgewinns – ohne Begrenzung auf die Höhe des ursprünglich gewährten Erwerbszuschusses.
(Ralph Schweinfurth)

Info: Bürokratische Hürden

Voraussetzung für eine stärkere Mobilisierung privaten Innovations- und Wachstumskapitals ist laut bayerischem Wirtschaftsministerium ein verlässlicher, integrierter und investitionsfreundlicher Ordnungsrahmen, der den gesamten Investitionszyklus von der Pre-Seed-Phase bis zum Exit umfasst. In diesem Kontext stünden insbesondere die europäische Kapitalmarktintegration, investitionsfreundliche Aufsichtsregeln, steuerliche Anreize, rechtssichere Anlagemöglichkeiten für institutionelle Investoren sowie administrative Entlastungen im Vordergrund.

Ein zentrales Hemmnis für grenzüberschreitende Investitionen in Innovations- und Wachstumskapital sei weiterhin die fragmentierte Kapitalmarktarchitektur in Europa. Unterschiedliche Aufsichtsregime, Prospektanforderungen und Marktinfrastrukturen erhöhten Transaktionskosten und schafften Rechtsunsicherheit. Mit dem am 4. Dezember 2025 von der Europäische Kommission vorgelegten „Market Integration Package“ sei ein wichtiger Impuls für eine weitere Harmonisierung des europäischen Kapitalmarkts gesetzt worden. Das eine Mitteilung sowie drei Legislativvorschläge umfassende Paket verfolge das Ziel, Fragmentierungen in der Marktinfrastruktur abzubauen und die grenzüberschreitende Kapitalmobilisierung zu erleichtern. Gleichzeitig müsse der europäische Exit-Markt weiter harmonisiert werden. Unterschiedliche IPO-Vorschriften, Listing-Anforderungen und steuerliche Rahmenbedingungen erschwerten derzeit paneuropäische Exit-Strategien. Ein integrierter Kapitalmarkt sei jedoch Voraussetzung dafür, dass investiertes Kapital wieder frei werde und erneut in innovative Vorhaben fließen könne. 

Darüber hinaus verfügten institutionelle Investoren, insbesondere Versicherungen, über erhebliches Kapital, das für Innovations- und Wachstumskapital mobilisiert werden könnte. Regulatorische Eigenkapitalanforderungen wirkten hier jedoch teilweise investitionshemmend. Mit der jüngsten Solvency II-Reform seien zwar bereits wichtige Anpassungen vorgenommen worden, die 2026 beziehungsweise 2027 in Kraft treten, allerdings sollten die Regelungen im Lichte ihres Hauptzwecks und unter Berücksichtigung möglicher weiterer Zwecke, wie etwa der Bereitstellung von Eigenkapital, weiterentwickelt werden.

Ein weiterer zentraler Hebel liege im Steuerrecht. Steuerliche Rahmenbedingungen beeinflussten maßgeblich die Allokationsentscheidungen privater Investoren. Steuerliche Anreize für Investitionen in Innovations- und Wachstumskapital seien daher gezielt zu schaffen. Ein innovationsfreundliches Steuerrecht müsse Reinvestitionen fördern, zum Beispiel durch eine Anpassung des sogenannten Roll-over im Einkommensteuerrecht, und zugleich verlässliche Planungssicherheit für Investoren gewährleisten. 

Auch Stiftungen könnten als langfristig orientierte Investoren einen wichtigen Beitrag zu mehr Investitionen in Innovations- und Wachstumskapital leisten. Voraussetzung sei jedoch, dass sie rechtssicher in diese Asset-Klasse investieren könnten und die regulatorischen Rahmenbedingungen ausreichend flexibilisiert würden. Insbesondere im Hinblick auf den Kapitalerhaltungsgrundsatz bedürfe es klarer Leitlinien, die Investitionen in Venture Capital ermöglichten, ohne den Stiftungszweck oder die Vermögenserhaltung zu gefährden.

Schließlich seien auch auf operativer Ebene Entlastungen erforderlich. Schnellere und digitalisierte Genehmigungsverfahren sowie harmonisierte Berichtspflichten könnten Transaktionskosten senken und Prozesse effizienter gestalten. Bürokratische Komplexität sollte dabei konsequent reduziert werden, ohne die notwendige Transparenz und Marktintegrität zu beeinträchtigen. (rs)
 

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