Kommunales

Die Regierung von Oberbayern wertete die Verstöße von Dieter Reiter als Dienstvergehen geringer Schwere und stellte das Disziplinarverfahren ein. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

29.07.2026

Disziplinarverfahren gegen Dieter Reiter trotz Pflichtverstößen eingestellt

Die Regierung von Oberbayern hat das Disziplinarverfahren gegen Münchens Alt-Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) eingestellt. Zwar stellte die Behörde Pflichtverstöße bei seinen bezahlten Nebenämtern beim FC Bayern fest, für beamtenrechtliche Folgen im Ruhestand reichte dies aber nicht aus

Die Regierung von Oberbayern hat das Disziplinarverfahren gegen den Münchner Alt-Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) trotz Pflichtverstößen bei bezahlten Nebenämtern beim FC Bayern eingestellt. Es handle sich um ein Vergehen „geringer Schwere“, gegen Beamte im Ruhestand seien nur bei schwerwiegenderen Fällen Maßnahmen erlaubt, teilte die Behörde mit.

Behörde: Reiter hat gegen Pflichten verstoßen ...

Im Rahmen der Ermittlungen habe sich zwar grundsätzlich bestätigt, dass Reiter zumindest fahrlässig gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen habe, hieß es in der Mitteilung der Bezirksregierung. Hintergrund sei, dass er die Tätigkeit beim FC Bayern München ausübte, „ohne diese zuvor angezeigt und die dafür erforderliche Genehmigung durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München eingeholt zu haben“.

Zu Lasten des Alt-OBs nannte die Regierung von Oberbayern dabei unter anderem seine Leitungs- und Vorbildfunktion, die Ausübung der Tätigkeit über mehrere Jahre und die Vergütung sowie „eine erhebliche Außenwirkung“.

... aber nicht schwer genug für Folgen im Ruhestand

Zu seinen Gunsten wurde Reiter ausgelegt, dass er durch die Tätigkeit keinen Vermögensvorteil erlangt habe, der ihm rechtlich nicht zugestanden hätte. Zudem sei die Tätigkeit öffentlich bekannt und bei rechtzeitiger Antragstellung genehmigungsfähig gewesen. Reiter habe das Fehlverhalten öffentlich eingeräumt und die Vergütung gespendet – und der Stadtrat der Landeshauptstadt habe die Angelegenheit politisch abgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund sei der Verstoß aus Sicht der Regierung zwar nicht unerheblich, aber auch nicht schwerwiegend. „Bei Ruhestandsbeamten sind Disziplinarmaßnahmen aber gesetzlich generell nur bei schwerwiegenderen Dienstvergehen vorgesehen.“ Wäre Reiter noch im aktiven Dienst, wäre demnach grundsätzlich ein Verweis oder eine Geldbuße in Betracht gekommen.

Bei Reiters Vergehen ging es um Posten im Verwaltungsbeirat des FC Bayern, ab Februar auch im Aufsichtsrat des Fußballvereins. Als dies vor der Kommunalwahl im März publik wurde, war der Wirbel groß. Reiter trat von den Bayern-Ämtern zurück und spendete die 90.000 Euro, die er bis dato vom Verein bekommen hatte, an soziale Projekte. Trotzdem unterlag Reiter bei der Wahl zum Oberbürgermeister überraschend deutlich seinem Herausforderer Dominik Krause von den Grünen. Noch am Abend der Stichwahlniederlage am 22. März verkündete er den Rückzug aus der Politik. (dpa)

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