Kommunales

Wenn immer wieder gegen die traditionellen Kuhglocken geklagt wird, stellt sich die Frage, ob es diese noch lange geben wird. (Foto: dpa/Alexandra Schuler)

31.08.2020

Gericht will im Kuhglockenstreit Gutachter beauftragen

Erneut klagen Anwohner im Oberland gegen das traditionelle Geläut der Rindviecher

Nach dem Scheitern eines gerichtlichen Vergleichs in einem Kuhglockenstreit muss nun ein Gutachter das Gebimmel der Rindviecher untersuchen. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts in Wolfratshausen am Montag, 31. August 2020,  berichtete, soll der Sachverständige klären, ob die Lautstärke der Kuhglocken den Grenzwert einhält. Dies hatte der beklagte Halter der Kühe in dem Prozess behauptet (Az. 5 C 274/20).

Ein Ehepaar aus Greiling im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen klagt gegen das Läuten der Glocken, die traditionell viele Kühe auf den Weiden im Alpenraum tragen. Die Kläger sagen, dass sie wegen der Rinder in der Nachbarschaft nachts nicht mehr schlafen können. Das Ehepaar will, dass nicht mehr alle Kühe Glocken umgehängt bekommen. Im Juli war es bei einer Verhandlung zu keiner Einigung zwischen den Parteien gekommen. Daraufhin hatte das Gericht einen Vergleichsvorschlag gemacht, der nicht akzeptiert wurde.

In Holzkirchen (Landkreis Miesbach) hatte ein ähnlicher Streit jahrelang die Gerichte durch mehrere Instanzen beschäftigt. Ende Mai hatten sich dann ein klagendes Ehepaar und eine Bäuerin vor dem Oberlandesgericht München auf einen Vergleich geeinigt. Höchstens drei Kühe dürfen demnach in Holzkirchen Glocken tragen, mit einem Durchmesser von maximal zwölf Zentimetern und einem Zentimeter Toleranz. Zudem dürfen die Tiere nur in einem bestimmten Teil der Weide grasen.(dpa)

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