Kommunales

Seit April dieses Jahres gilt im Freistaat ein geändertes Jagdgesetz. foto: dpa/imageBROKER, Friedhelm Adam

18.10.2026

Nach Reform des Jagdgesetzes: Zehn Reviere im Berchtesgadener Land verzichten auf Rehwildabschussplan

Viele junge Bäume in Südostbayern werden angefressen, bevor sie groß werden. Das schadet dem Bergwald. Im Berchtesgadener Land setzt das Landratsamt beim Erlegen des Wildes deshalb seit Kurzem auf mehr Eigenverantwortung der Jäger. Für die Behörde bedeutet dies mehr Aufwand

Die Tanne soll den Bergwald widerstandsfähiger machen. Doch viele junge Bäume werden angefressen, bevor sie groß werden. Zehn Jagdreviere im Berchtesgadener Wald verzichten deshalb seit Kurzem auf den behördlichen Abschussplan. Fünf davon liegen laut Landratsamt Berchtesgadener Land in sogenannten roten Gebieten. Diese sind besonders sensibel. Der Behörde hat die Reform bislang zusätzlichen Aufwand gebracht.

Befunde betreffen mehrere Wildarten

Möglich macht das die seit April geltende Reform des Bayerischen Jagdgesetzes. Entscheidend ist bei Gemeinschaftsjagden der Beschluss der Jagdgenossenschaft, also der zusammengeschlossenen Grundeigentümer. Im Berchtesgadener Land nutzen nach aktueller Auskunft des Landratsamts zehn von insgesamt 53 Revieren diese Möglichkeit, knapp jedes fünfte.

Was dabei auf dem Spiel steht, zeigen die vom Landratsamt veröffentlichten Forstlichen Gutachten von 2024. In der Hegegemeinschaft Berchtesgadener Täler bescheinigen 13 von 14 Revierbewertungen einen zu hohen Einfluss des Schalenwilds auf den nachwachsenden Wald. Die Verbissbelastung insgesamt bewerten die Gutachter dort bereits seit 2015 durchgehend als zu hoch.

Bei der Tanne hat sich die Lage zuletzt erheblich verschärft: Von den erfassten jungen Tannen ab 20 Zentimetern bis zur maximalen Verbisshöhe waren 37,5 Prozent am Leittrieb geschädigt. Drei Jahre zuvor waren es 12,9 Prozent. Wird dieser zentrale Höhentrieb wiederholt abgefressen, verzögert sich die Entwicklung. Gerade die Tanne soll nach Einschätzung der Forstleute im künftigen Bergmischwald stärker vertreten sein, denn die Fichte gerät durch den Klimawandel zunehmend unter Druck. Viele Wälder in den Berchtesgadener Tälern erfüllen außerdem wichtige Schutzfunktionen, etwa gegen Lawinen. In manchen Bereichen können sie ihre Schutzaufgaben laut Gutachten nur noch eingeschränkt wahrnehmen.

Auch im Saalachtal und Stoißer Achental fällt die Bilanz ungünstig aus. Dort stieg die Zahl der Reviere mit zu hoher Verbissbelastung zwischen 2021 und 2024 von sechs auf zwölf. Für beide Hegegemeinschaften empfehlen die Gutachter, den Schalenwildabschuss deutlich zu erhöhen. Die Befunde betreffen allerdings mehrere Wildarten, nicht nur Rehe. Im Norden ist die Lage günstiger. Für das Untere Surtal lautet die Gesamtbewertung „tragbar“, für das Obere Surtal im erläuternden Text „gerade noch tragbar“. Im Oberen Surtal wurden 2024 allerdings drei Reviere als zu hoch belastet bewertet, gegenüber keinem im Jahr 2021.

Die Farbe einer Hegegemeinschaft gilt somit nicht automatisch für jedes Revier. Für zusätzliche Anforderungen bei der Abschussplanfreiheit ist die revierweise Bewertung maßgeblich. Welche fünf ausgestiegenen Reviere das Landratsamt den roten Gebieten zuordnet und wie diese jeweils eingestuft sind, geht aus seiner Antwort nicht hervor. In entsprechend belasteten Revieren muss vor dem Ausstieg ein geeignetes Jagdkonzept vereinbart beziehungsweise festgelegt sein.

Beim Landratsamt wurden bisher keine Konzepte eingereicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass es zu Regelverstößen kam: Vorgelegt werden müssen sie erst auf Aufforderung. In verpachteten Revieren schreibt das Gesetz außerdem einen dokumentierten jährlichen Waldbegang vor. Verpächter und Pächter müssen vereinbaren, wie über den Rehwildabschuss informiert wird.

„Derzeit gibt es keine Einsparung“

Auf die Frage, wie die Behörde ausreichende Abschüsse überprüft, verweist das Amt auf die gestärkte Eigenverantwortung. „Eine behördliche Überprüfung ist somit nicht mehr angezeigt.“ Vollständig zurückgezogen hat sich der Gesetzgeber allerdings nicht: Werden vorgeschriebene Bedingungen missachtet, soll die Behörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat und unter Beteiligung der Hegegemeinschaft wieder einen Abschussplan festsetzen. Wie das Landratsamt die Einhaltung dieser Bedingungen überprüft, erläutert es nicht.

Bei der Bürokratie fällt die Zwischenbilanz eindeutig aus. „Derzeit gibt es keine Einsparung“, teilt das Amt mit. Rehwildabschusspläne werden nur alle drei Jahre aufgestellt. Die nächste reguläre Planung steht 2028 an. Durch die nun nötigen Befreiungen und anstehenden Konzeptüberprüfungen sei der Aufwand sogar gestiegen, heißt es. Ob später eine Entlastung folgt, bleibt offen.

Für die vergangenen drei Jahre nennt das Landratsamt insgesamt 8277 erlegte Rehe, für das laufende Jahr noch keine Zahlen. Die Summe allein sagt wenig darüber, ob gefährdete Baumarten ausreichend nachwachsen können. Dafür kommt es auch darauf an, wo die Tiere tatsächlich erlegt werden. Die Gutachten von 2024 dokumentieren die Lage vor der Reform. Die nächste Erhebung wird zeigen, wie sich der Verbiss seither entwickelt hat. Ob die neue Jagdfreiheit dazu beigetragen hat, wird damit allein noch nicht beantwortet sein. (Kilian Pfeiffer)
 

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