Kommunales

Das Verwaltungsgericht München verhandelt über das geplante nächtliche Verkaufsverbot für Flaschenbier im Univiertel. (Foto: dpa/Felix Hörhager)

21.07.2026

Prozess um Verkauf von Flaschenbier im Münchner Univiertel

Müll und lärmendes Partyvolk ärgern die Anwohner im Münchner Univiertel. Die Stadt hat ein Bierverkaufsverbot angedroht. Doch darf sie das überhaupt verhängen?

Ein Wegbier zu vorgerückter Stunde? Eine Tüte Chips nach Ladenschluss? Das Verwaltungsgericht München beschäftigt sich an diesem Dienstag (9.30 Uhr) mit einem nächtlichen Verkaufsverbot im Münchner Univiertel. Das hatte die Stadt 2025 verhängt, entsprechende Bescheide an mehrere Kioskbetriebe in der Gegend verschickt und diese aufgefordert, mit Aushängen auf das Verbot von Flaschenbieren zwischen 22.00 und 5.00 Uhr hinzuweisen.

Zwar hat die Stadt das Verbot zwischenzeitlich kassiert – aber nach Anwohnerbeschwerden über Lärm und Müll auch schon wieder angedroht. Insofern dürften nicht nur die Betreiber, die gegen die Bescheide von 2025 geklagt haben, gespannt auf die beiden Verhandlung um 9.30 und 13.30 Uhr am Verwaltungsgericht blicken, sondern auch die feierfreudigen Studenten und jungen Leute, die sich rund um ihre Hochschulen zu später Stunde mit Bier eindecken wollen. Vier Klagen werden dort verhandelt. Die Gegend rund um die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in der Nähe des Englischen Gartens ist ein beliebtes Ausgehviertel mit vielen Kneipen und Gaststätten.

Massive Beschwerden erreichten die Stadt

Die Stadt hatte massive Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über nächtlichen Lärm, wildes Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben rund um Kioske und Gaststätten zuletzt zum Anlass genommen, das zurückgenommene Verbot wieder anzudrohen: „Sollte bis Mitte Juli keine deutliche Veränderung spürbar sein, sind wir gezwungen, das Verkaufsverbot für Flaschenbier wieder ab 22 Uhr zu verhängen“, sagte Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne).

Zum Start der Freiluftsaison in diesem Jahr hatten sich alle betroffenen Betriebe nach Angaben der Stadt freiwillig dazu verpflichtet, nach Mitternacht kein Flaschenbier oder Alkohol-to-go zu verkaufen. Plakate appellierten zudem an die Feiernden, Toiletten und Mülleimer zu benutzen und nach 22 Uhr auf die eigene Lautstärke zu achten. Wirklich viel gebracht hatte das aber zunächst nichts.

Besonderheit des bayerischen Ladenschlussgesetzes

Dass das Ganze in München – anders als in vielen anderen deutschen Großstädten – überhaupt ein Thema ist, hat mit dem bayerischen Ladenschlussgesetz zu tun. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es hier keine Spät-Kioske, meist „Späti“ genannt. Geschäfte müssen in der Regel um 20.00 Uhr schließen. Nur wer parallel eine Gaststätte betreibt, darf auch zu späterer Stunde neben Essen und Trinken aus dem Lokal auch Flaschenbier, alkoholfreie Getränke sowie Tabak- und Süßwaren verkaufen, in begrenzter Auswahl. (dpa)

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