Kommunales

Ein Frühsommertag in der Stadt Weilheim in Oberbayern (Landkreis Weilheim-Schongau). Für die Landtagswahl 2028 muss der Stimmkreis neu zugeschnitten werden. (Foto: dpa/Ulrich Wagner)

25.06.2026

Weilheim-Schongau muss Stimmkreis neu zuschneiden

Große Veränderungen wird es bei der Stimmkreiseinteilung für die Landtagswahl 2028 nicht geben. In Oberbayern und möglicherweise in der Oberpfalz deuten sich aber Neuerungen an

Bei der Einteilung der Stimmkreise für die Landtagswahl 2028 in Bayern wird es mindestens eine Änderung geben. „Bei der Stimmkreiseinteilung selbst dürfte nur im oberbayerischen Stimmkreis Weilheim-Schongau Änderungsbedarf bestehen, weil dort die Abweichung vom Wahlkreis-Durchschnitt mehr als 25 Prozent beträgt. Hier ist eine Neueinteilung des Stimmkreises gesetzlich zwingend erforderlich“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in München.

Gemeinde Pähl könnte zu Starnberg wechseln

Dem Bericht zufolge wird erwogen, die Gemeinde Pähl aus dem nördlichen Bereich des Landkreises Weilheim-Schongau an den Stimmkreis 129 (Starnberg) abzugeben. Im Stimmkreis Weilheim-Schongau hatte sich die Zahl der Wahlberechtigten seit der letzten Wahl um 26 Prozent massiv erhöht.

Bericht zur Wahlkreiseinteilung bis Oktober 2026

Die Staatsregierung ist gesetzlich verpflichtet, dem Landtag 36 Monate nach der Wahl des Landesparlaments – also bis zum 8. Oktober 2026 – einen Bericht über die Veränderung der Zahl der Wahlberechtigten in den Wahl- und Stimmkreisen zu geben. Darin müssen auch Vorschläge zur Veränderung der auf die Wahlkreise entfallenden Abgeordnetensitze und zur Änderung der Stimmkreiseinteilung enthalten sein, sofern das durch die Veränderung der Zahl der Wahlberechtigten geboten ist.

Entscheidung zu Tirschenreuth noch offen

Offen ist noch, ob es auch im oberpfälzischen Stimmkreis Tirschenreuth zu Änderungen kommen muss. Dort gab es einen hohen Rückgang der Wahlberechtigten (-23,8 Prozent), der laut Innenministerium bis zur Landtagswahl 2028 noch steigen könnte. Maßgeblich für die finale Entscheidung werden die Bevölkerungszahlen zum 31. März 2026 sein, teilte das Innenministerium auf Anfrage mit. Die lägen aber noch nicht vor.

Die bisherige Verteilung der 180 Landtagsmandate auf die sieben Regierungsbezirke soll dagegen für die kommende Landtagswahl so bleiben. (dpa)

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