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Krankenhausbehandlungen von Beamten gehören zu den größten Kostenfaktoren der staatlichen Beihilfe. (Foto: dpa/Michael Bihlmayer)

03.02.2026

Gesundheitskosten für Beamte steigen deutlich

Milliarden für Arztbesuche, Therapien und Pflege: Eine Anfrage der AfD legt offen, wie stark die Gesundheitskosten für Bayerns Beamte steigen – und wo die Staatsregierung Grenzen ihrer Steuerungsmacht sieht

Wird ein verbeamteter Lehrer operiert oder benötigt eine pensionierte Beamtin im Alter intensive Pflege, beteiligt sich der Freistaat Bayern über die sogenannte Beihilfe an den entstehenden Kosten. Dieses System soll die Fürsorgepflicht des Dienstherrn erfüllen. Zugleich wächst dadurch ein Ausgabenposten, der den Landeshaushalt zunehmend belastet. Genau darum geht es in einer Schriftlichen Anfrage des AfD-Abgeordneten Jörg Baumann, der nach Umfang, Ursachen und Folgen der steigenden Beihilfeausgaben fragt.

Baumann verweist auf bundesweit stark wachsende Gesundheitskosten für Beamte und stellt die Frage, wie sich diese Entwicklung konkret in Bayern niederschlägt. Er verlangt eine Aufschlüsselung der Ausgaben seit 2019, eine Analyse der Kostentreiber sowie Aussagen zu Reformüberlegungen, Prognosen und möglichen Auswirkungen auf die Bevölkerung.

Zwischen steigenden Zahlen und strukturellen Ursachen

Die Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zeigt zunächst die Dimension der Entwicklung. Die Beihilfeausgaben des Freistaats stiegen von 1.747,5 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 2.326,8 Millionen Euro im Jahr 2024. Innerhalb von fünf Jahren erhöhte sich der Betrag damit um fast 600 Millionen Euro. Allein zwischen 2022 und 2024 lagen die jährlichen Steigerungsraten jeweils bei rund 8,5 Prozent.

Als Hauptursachen nennt die Staatsregierung strukturelle Faktoren. Entscheidend seien „die gestiegene Zahl und die längere Lebenserwartung der Beihilfeberechtigten“. Dadurch komme es zu einer längeren Phase erhöhter Gesundheitsausgaben. Zudem führe die höhere Lebenserwartung im Durchschnitt zu einer stärkeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, häufig verbunden mit Mehrfacherkrankungen und Pflegebedarf. Hinzu kämen „die Entwicklung neuer Behandlungsverfahren und aufwendiger Behandlungsmethoden unter Einsatz kostenintensiver technologischer Apparate“.

Spezifische bayerische Sonderfaktoren, die über die bundesweiten Trends hinausgingen, sieht die Staatsregierung nicht. Auch welche Krankheiten besonders hohe Kosten verursachen, lasse sich nicht sagen. Krankheitsgründe dürften nicht erfasst werden und könnten daher „nicht ausgewertet werden“.

Begrenzte politische Spielräume

In einem weiteren Komplex fragt Baumann nach Gegenmaßnahmen und Reformen. Hier fällt die Antwort der Staatsregierung zurückhaltend aus. Die Beihilfe sei ein „Kostenerstattungssystem“ und könne „keinen unmittelbaren Einfluss auf die Kostenentstehung bei den beihilfeberechtigten Personen nehmen“. Aufgabe des Freistaats sei es vor allem, durch ein umfassendes Rechnungsprüfungsmanagement sicherzustellen, dass keine unberechtigten Zahlungen erfolgen.

Grundlegende Reformen der Beihilfestrukturen hält die Staatsregierung derzeit nicht für notwendig. Das bestehende System aus Besoldung, Versorgung und Beihilfe sei „fein austariert, effizient und effektiv“ und gewährleiste die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Für das Jahr 2025 sei ein Haushaltssoll von rund 2,25 Milliarden Euro vorgesehen, weitergehende Prognosen lägen noch nicht vor.

Einen direkten Rückgriff auf höhere Steuern oder Abgaben lehnt die Staatsregierung ab. Steuerpolitik müsse darauf ausgerichtet sein, Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Die steigenden Beihilfekosten bleiben damit eine langfristige Herausforderung für den Staatshaushalt – ohne kurzfristige politische Stellschrauben. (loh)

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