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Bei großen Unternehmensvermögen kann die Erbschaft- oder Schenkungsteuer in Bayern teilweise oder vollständig erlassen werden. (Foto: dpa/Daniel Reinhardt)

07.11.2026

Milliardenerlasse für Unternehmen

Bayern gewährt Milliardenentlastungen bei Erbschaft- und Schenkungsteuer – nur ein Antrag wurde abgelehnt

Wer in Bayern ein großes Unternehmen erbt oder geschenkt bekommt, kann bei der Steuer erheblich entlastet werden. Die Steuererleichterungen sollen verhindern, dass Erben Firmenvermögen verkaufen müssen, um die Steuer zu bezahlen.

Bis Ende Juni 2026 haben bayerische Finanzämter bei großen Unternehmensvermögen knapp 6,7 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer ganz oder teilweise erlassen. Das geht aus einer schriftlichen Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian von Brunn an die Staatsregierung hervor.

Verschonungsbedarfsprüfung greift ab 26 Millionen Euro

Die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung greift bei Unternehmensvermögen ab 26 Millionen Euro. Reicht die Hälfte des Vermögens nicht aus, um die Steuer zu zahlen, kann sie ganz oder teilweise erlassen werden. 81 Anträge wurden teilweise bewilligt, einer abgelehnt, einer zurückgezogen.

Zuständig dafür sind sechs Finanzämter. „Formell dafür spezialisierte Kräfte gibt es nicht“, heißt es in der Antwort des Finanzministeriums.

2025 setzten Bayerns Finanzämter insgesamt 8,8 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer fest – 168 Prozent mehr als im Vorjahr. Nur 0,9 Prozent der steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen lagen bei mindestens 5 Millionen Euro, auf sie entfielen aber 76 Prozent der festgesetzten Steuer. Eine gezielte Prüfung der Erlasse durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof gab es bislang nicht. Das Landesamt für Steuern kontrolliert allerdings regelmäßig einzelne Erbschaftsteuerstellen.

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich inzwischen damit, ob Betriebsvermögen gegenüber anderem Vermögen zu stark begünstigt wird. (David Lohmann)

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