Landtag

Baustelle einer Brücke über die A 3 bei Erlangen. (Foto: dpa, Simon)

07.02.2026

Neuausrichtung beim Staatsstraßenbau

Verkehrsausschuss: Der Leiter der Straßenbauabteilung im Bauministerium berichtet über Akzentverschiebungen bei Bauprojekten: Neubauten gehen zurück

Wie der Leiter der Abteilung Straßen- und Brückenbau im bayerischen Bauministerium, Ministerialdirigent Wolfgang Wüst, im Verkehrsausschuss mitteilte, wird die Zahl der Neubauprojekte „deutlich zurückgehen“. Dafür soll sich die Zahl der Brückensanierungen an Staatsstraßen von aktuell rund 60 im Jahr auf 120 verdoppeln. Viele Brücken stammten aus den 1960er- und 70er-Jahren, sie erreichten allmählich das Ende ihres Lebenszyklus.

Überhaupt wird die Staatsstraßenplanung auf neue Beine gestellt. Laut Wüst sollen die nun jährlich zur Verfügung stehenden 500 Millionen Euro weitestgehend gerecht auf alle Regierungsbezirke verteilt werden, um eine Benachteiligung ländlicher Regionen gegenüber den dichter besiedelten Ballungsräumen zu verhindern. Das früher oft für die Priorisierung einer Maßnahme ausschlaggebende Kriterium der tatsächlichen Verkehrsbelastung soll deshalb künftig in einem neuen Punktesystem eine geringere Rolle spielen. Dafür sollen Parameter wie örtliche Bedeutung, Umweltverträglichkeit, Kosten-Nutzen-Faktor und Akzeptanz der Maßnahme vor Ort stärker gewichtet werden.

Vor diesem Hintergrund will das Verkehrsministerium Neubauprojekte aus dem Ausbauplan nehmen, gegen die ein ablehnender Bürgerentscheid oder ein negativer Gemeinderatsbeschluss vorliegt. „Es ergibt keinen Sinn, viele Ressourcen in eine Maßnahme zu stecken, für die es vor Ort keine Akzeptanz mehr gibt“, sagte Wüst. Deshalb würden auch die bisherigen Dringlichkeitsstufen im Ausbauplan abgeschafft.

Die Abgeordneten zeigen sich erfreut

Verzichte eine Gemeinde bewusst auf eine Ortsumgehung, könnten die eingesparten Mittel in Zukunft verstärkt in Maßnahmen zur innerörtlichen Verkehrslenkung und -beruhigung gesteckt werden. Andererseits könne die ausdrückliche Befürwortung einer Umgehung zu einer beschleunigten Umsetzung führen, erklärte Wüst. Immerhin wird die Aufnahme neuer Projekte, die als notwendig und wirtschaftlich vertretbar erachtet werden, in den Ausbauplan jederzeit möglich sein. Bisher war dies nur bei der Fortschreibung des Ausbauplans der Fall, die im Rhythmus von zehn bis zwölf Jahren erfolgte. Für mehr Flexibilität im bislang recht starren System sollen zudem regelmäßige Projektneubewertungen aufgrund veränderter örtlicher Rahmenbedingungen führen. Damit kann die Prioritäteneinstufung einzelner Vorhaben zeitnah den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst werden.

Das bislang letzte Straßenausbauprogramm für Bayern datiert aus dem Jahr 2011, es umfasste mehr als 650 Projekte, darunter fast 270 Ortsumgehungen und knapp 300 weitere Ausbauprojekte. Etwa die Hälfte davon wurde bislang umgesetzt oder ist im Bau.

Die Neuausrichtung beim Staatsstraßenbau wurde im Ausschuss allgemein begrüßt. Markus Büchler (Grüne) sprach von einer „grundlegenden Kehrtwende“, die „in der Sache erfreulich“ sei. Die Grünen hatten basierend auf wiederholten Mahnungen des Obersten Rechnungshofs schon lange eine deutliche Umschichtung der Mittel vom Neubau auf den Bestandserhalt gefordert. Der Ausschussvorsitzende Jürgen Baumgärtner (CSU) betonte, Ortsumgehungen dürften künftig nur mehr „Ultima Ratio“ sein. Vielerorts hätten Umgehungen zur Entlastung der Ortskerne auch ihren Sinn verloren, weil die Wohnbebauung an die Ortsränder gerückt sei. (Jürgen Umlauft)

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