Landtag

Heidrun Piwernetz, die Präsidentin des Bayerischen Rechnungshofs, sieht Handlungsbedarf bei mehreren Fällen. (Foto: dpa, Daniel Karmann)

26.06.2026

Rechnungshof drängt auf Nachbesserungen bei mehreren Prüfungen

Der Bayerische Oberste Rechnungshof prüft, wie der Freistaat mit Steuergeld umgeht. Jetzt sieht er bei mehreren Themen weiter Handlungsbedarf – vor allem bei der Digitalisierung, aber auch bei millionenschweren Kosten der Wasserschutzpolizei

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat in den vergangenen zehn Jahren 195 Einzelbeiträge in seinen Jahresberichten veröffentlicht. In 182 Fällen bat der Landtag die Staatsregierung anschließend um Anpassungen oder weitere Maßnahmen. Das berichtete ORH-Präsidentin Heidrun Piwernetz im Haushaltsausschuss. Bei den 29 noch offenen Fällen aus den Jahren 2011 bis 2025 sieht der ORH in acht Fällen weiter Handlungsbedarf.

Die Zahl der offenen Fälle ist deutlich gesunken: Im vergangenen Jahr standen noch 50 auf der Liste. In 21 der nun zu beratenden 29 Fälle seien die Prüfungsergebnisse aus Sicht des ORH von der Staatsregierung aufgegriffen worden, erklärte Piwernetz. Erledigt sind sie aber erst nach einem Beschluss des Landtags.

Digitalisierung bleibt Daueraufgabe

Ein Schwerpunkt bleibe die Digitalisierung. Zehn Altfälle betreffen digitale Verwaltungsverfahren, etwa die Feststellung einer Behinderung, das gerichtliche Mahnverfahren oder IT-Systembetreuer an staatlichen Realschulen. Weitere Punkte reichen von der Besteuerung professioneller Social-Media-Akteure über den Spendenabzug bis zu Fördermitteln für Waldumbau, Energiewende und den Streuobstpakt. „Die angestrebte Volldigitalisierung der Verwaltung gilt es weiter mit Nachdruck zu verfolgen“, sagte Piwernetz.

Wie unterschiedlich die Fälle gelagert sind, zeigt beispielhaft die Beratung über die Kosten der Bayerischen Polizei auf Bundeswasserstraßen. Der ORH hatte beanstandet, dass Bayern dort Aufgaben wahrnimmt, ohne die Kosten vom Bund erstattet zu bekommen. Nach Angaben des Berichterstatters Daniel Artmann (CSU) habe sich das Innenministerium 15 Jahre lang um eine Einigung bemüht – ohne Erfolg. Artmann sah deshalb keine realistische Möglichkeit für weitere Schritte der Staatsregierung.

Streit um Kosten der Wasserschutzpolizei

Andreas Jurca (AfD) kritisierte, Bayern finanziere seit Jahren eine Bundesaufgabe. Der Grundsatz müsse gelten: Wer zuständig sei, müsse auch zahlen. Harry Scheuenstuhl (SPD) verwies auf jährliche Personalkosten von 4,2 Millionen Euro – über zehn Jahre also 42 Millionen Euro. Er wollte wissen, ob Bayern dafür an anderer Stelle vom Bund entschädigt werde.

Eine Sonderzahlung gebe es nicht, erläuterte Ministerialrätin Julia Mauthofer aus dem Innenministerium. Der Bund vertrete vielmehr die Auffassung, höhere Ansätze im Bundeshaushalt für die Bereitschaftspolizeien der Länder deckten auch die Aufgaben der Wasserschutzpolizei ab. Bayern habe diese Sicht nicht akzeptiert und wiederholt eine Kostenübernahme verlangt. Nach 15 Jahren ohne Ergebnis werde ein weiterer Vorstoß aber als wenig erfolgversprechend eingeschätzt.

ORH-Vizepräsident Thomas Hollerith erklärte, das Innenministerium habe die Frage ausreichend beantwortet. Eigene neue Erkenntnisse habe der Rechnungshof nicht, seine Prüfung stamme aus den Jahren 2008 und 2009. „Man hat sich 15 Jahre erfolglos bemüht, und jetzt ist auch mal gut“, sagte er.

Bernhard Pohl (Freie Wähler) nannte die Situation unbefriedigend, warnte aber davor, das Ministerium weiter „zu schikanieren“. Politisch solle das Thema dennoch nicht ganz von der Tagesordnung verschwinden.

Am Ende der Beratungen bewertete der Ausschuss 22 Fälle als im Wesentlichen umgesetzt, bei sieben forderte er die Staatsregierung zu weiteren Schritten auf. (David Lohmann)

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