Landtag

Ohne Ticket wird’s teuer. (Foto: dpa, Sven Hoppe)

25.04.2026

Schwarzfahren: Teure Haft, geringe Justizbelastung

Mitte April hat der Bundestag eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens abgelehnt. Gesetzentwürfe von Grünen und Linken, die das „Erschleichen von Leistungen“ zur Ordnungswidrigkeit machen wollten, fanden keine Mehrheit. Auch im Bayerischen Landtag ist das Thema präsent: Der Landtagsabgeordnete Rene Dierkes (AfD) wollte in einer schriftlichen Anfrage wissen, wie sich die Fallzahlen seit 2010 entwickelt haben

Einsteigen ohne Ticket – und dafür vor Gericht landen? Mitte April hat der Bundestag eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens abgelehnt. Gesetzentwürfe von Grünen und Linken, die das „Erschleichen von Leistungen“ zur Ordnungswidrigkeit machen wollten, fanden keine Mehrheit. Unterstützung kam aus Teilen der SPD, während die Union den Vorschlag zurückwies. Fakt ist: Schwarzfahren wird zwar als Straftat verfolgt, führt aber in der Regel nicht unmittelbar zu einer Haftstrafe. Freiheitsstrafen drohen meist erst, wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden.

Auch im Bayerischen Landtag ist das Thema präsent: Der Landtagsabgeordnete Rene Dierkes (AfD) wollte in einer schriftlichen Anfrage wissen, wie sich die Fallzahlen seit 2010 entwickelt haben, wer betroffen ist und welche Folgen sich daraus ergeben.

„Die Erfassung erfolgt im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik“, erklärt das Innenministerium in seiner Antwort. Auf dieser Grundlage würden Aussagen zur Entwicklung der Fälle getroffen.

Die Anfrage umfasst unter anderem Angaben zu registrierten Fällen nach Paragraf 265a Strafgesetzbuch (StGB), zu Tatverdächtigen und Wiederholungstaten sowie zu Verurteilungen und finanziellen Schäden.

Das Ministerium weist jedoch auf Einschränkungen hin: Viele Detailfragen würden statistisch nicht gesondert erfasst.

Ab dem Jahr 2020 zeigt sich ein sprunghafter Anstieg der Fälle im öffentlichen Personennahverkehr, da Daten der Bundespolizei ab diesem Zeitpunkt in die bayerische Statistik eingeflossen sind.

Die durchschnittlichen Kosten eines Haftplatzes in Bayern lagen 2024 bei 192,95 Euro pro Tag.

Zur Debatte um eine mögliche Entkriminalisierung verweist die Staatsregierung auf einen Bericht von Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Darin wird die Belastung der Justiz durch Schwarzfahren als gering beschrieben, auch die Zahl der tatsächlich Inhaftierten sei niedrig. Die Auswirkungen einer Streichung des Paragrafen 265a StGB auf den Justizvollzug seien „marginal“.

Eigene Initiativen sind derzeit dennoch nicht geplant. Schwarzfahren bleibt damit eine Straftat. (loh)
 

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