Sie sehen aus wie gewöhnliche E-Zigaretten, können aber hochgefährliche synthetische Cannabinoide enthalten: Sogenannte Baller-Liquids sorgen seit Monaten bundesweit für Schlagzeilen. Die AfD-Landtagsabgeordneten Roland Magerl, Andreas Winhart, Matthias Vogler, Elena Roon und Franz Schmid wollten deshalb von der Staatsregierung wissen, wie verbreitet Baller-Liquids in Bayern sind, welche Gesundheitsrisiken von ihnen ausgehen und wie Schulen sowie Polizei auf die neue Droge reagieren.
Die Antwort zeigt: Die Staatsregierung stuft die Gesundheitsgefahren als erheblich ein. Wie häufig Baller-Liquids tatsächlich konsumiert oder gehandelt werden, lässt sich nach ihren Angaben allerdings nicht exakt beziffern.
Fälle lassen sich nicht gesondert erfassen
„Die Begrifflichkeit ,Baller-Liquids‘ stellt in der Polizeilichen Kriminalstatistik keine validen Erfassungs- beziehungsweise Rechercheparameter dar“, schreibt das Haus von Innenminister Joachim Herrmann (CSU).
Stattdessen greift die Staatsregierung auf Straftaten im Zusammenhang mit sogenannten neuen psychoaktiven Stoffen zurück. Verstöße mit synthetischen oder halbsynthetischen Cannabinoiden in Form von Vapes oder Baller-Liquids seien darin enthalten, könnten aber nicht gesondert ausgewiesen werden.
Insgesamt registrierte die Polizei im vergangenen Jahr 1308 Straftaten mit neuen psychoaktiven Stoffen nach dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. 2024 waren es 823 Fälle, 2023 insgesamt 622.
Kaum Vorfälle an Schulen
Nach Angaben der Staatsregierung bewegen sich die polizeilich bekannten Fälle an Schulen auf einem niedrigen Niveau. „Es zeigt sich, dass sich die Straftaten im Zusammenhang mit neuen psychoaktiven Stoffen an Schulen in Bayern, die polizeilich bekannt werden, in der Gesamtschau auf einem sehr niedrigen Niveau befinden“, schreibt das Innenministerium.
Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei drei entsprechende Straftaten an Schulen. Im Jahr zuvor war es ein Fall, 2023 ebenfalls ein Fall. 2022 wurden sieben und 2021 vier Fälle erfasst. Regionale Schwerpunkte erkennt die Staatsregierung anhand der Statistik nicht für Baller-Liquids selbst, sondern lediglich für Straftaten mit neuen psychoaktiven Stoffen insgesamt.
Staatsregierung warnt vor erheblichen Gesundheitsgefahren
Deutlich fällt die Bewertung der Gesundheitsrisiken aus. „Die gesundheitlichen Risiken sogenannter Baller-Liquids werden als hoch bis potenziell lebensbedrohlich eingeschätzt“, schreibt das Haus von Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).
Als mögliche Folgen nennt die Staatsregierung unter anderem starke Sedierung, Herzrasen, Bluthochdruck, Übelkeit, Krampfanfälle, Angst- und Panikreaktionen, Halluzinationen sowie psychotische Zustände. In schweren Fällen seien lebensbedrohliche Verläufe möglich. Bereits geringe Mengen könnten schwere Vergiftungen auslösen.
Für Jugendliche stuft die Staatsregierung das Risiko als besonders hoch ein. Als Gründe nennt sie die besondere Empfindlichkeit des sich entwickelnden Gehirns sowie die Konsumform über E-Zigaretten, die einen niedrigschwelligen und schwer erkennbaren Konsum ermögliche.
Auch das Suchtpotenzial bewertet die Staatsregierung als erheblich. Synthetische Cannabinoide wiesen im Vergleich zu pflanzlichem Cannabis ein deutlich erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer Abhängigkeit auf.
Ermittlungen zu Todesfällen dauern an
In der Anfrage wurde auch nach zwei Todesfällen im Landkreis Schwandorf gefragt. Dazu erklärt das Innenministerium, die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. In beiden Fällen seien Obduktionen durchgeführt worden. Dabei habe nicht ausgeschlossen werden können, dass die Todesfälle mit einer Intoxikation durch Suchtstoffe zusammenhingen. Weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen und Gutachten dauerten an.
Schulen setzen auf Prävention
Spezielle Programme ausschließlich für Baller-Liquids nennt die Staatsregierung nicht. Stattdessen verweist sie auf bestehende Programme der schulischen Suchtprävention. Nach Angaben des Kultusministeriums werden die Gefahren von Nikotin, Alkohol, Cannabis und weiteren Drogen im Unterricht behandelt. Ergänzend kommen Programme wie „Be Smart – Don't Start“ sowie Präventionsangebote des Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung zum Einsatz.
Auch die Bayerische Polizei informiert nach Angaben der Staatsregierung im Rahmen von Schulunterricht, Öffentlichkeitskampagnen und Informationsveranstaltungen über die Risiken illegaler Liquids. Im Umfeld von Schulen seien zudem lageabhängig Kontrollen möglich. Schulleitungen könnten gefährliche Gegenstände sicherstellen und auf Grundlage der Bayerischen Schulordnung das Mitführen entsprechender Produkte untersagen. (loh)
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