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Überlastete Gerichte: Längere Verfahren beeinflussen auch die Dauer der Untersuchungshaft. (Foto: dpa/Breuel-Bild/ABB)

19.02.2026

Überlastete Gerichte: Beschuldigte müssen aus U-Haft entlassen werden

Mehr als 83.000 offene Verfahren, steigende Verfahrensdauer und keine Übersicht über Überlastungsanzeigen: Die Antwort der Staatsregierung auf eine Grünen-Anfrage offenbart die angespannte Lage der Justiz

Die Zahl der offenen Strafverfahren in Bayern ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Wie aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Toni Schuberl hervorgeht, bestanden Ende 2020 noch 62.283 offene Verfahren. Ende 2024 waren es 83.433. Zum 30. Juni 2025 lag die Zahl bei 82.179.

Parallel dazu verlängerte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer. Sie betrug 2020 und 2021 jeweils 1,3 Monate, stieg 2023 und 2024 auf 1,6 Monate und lag im ersten Halbjahr 2025 bei 1,7 Monaten.

Schuberl sieht darin eine gefährliche Entwicklung. „Dauert ein Strafverfahren zu lang, müssen Beschuldigte aus der Untersuchungshaft gelassen werden, weil jemand, der noch nicht verurteilt ist, nicht monatelang eingesperrt bleiben darf“, erklärt er. „Zuletzt hatten wir es geschafft, die Anzahl solcher Fälle auf fünf pro Jahr zu reduzieren. 2025 hatten wir aber allein im ersten Halbjahr schon sieben Fälle.“

Offene Verfahren auf Rekordniveau

Das Justizministerium nennt mehrere Gründe für die Entwicklung. Durch EU-Vorgaben und den Bundesgesetzgeber würden immer neue Aufgaben geschaffen, zudem würden Verfahren zunehmend komplexer und umfassender. Außerdem müssten teilweise elektronische Speichermedien mit großen Datenmengen ausgewertet werden. Auch umfangreiche Gutachtenaufträge und Dolmetscherleistungen führten zu mehr Verhandlungstagen.

Konkrete Folgen zeigen sich bei der Untersuchungshaft. Auf die Frage, wie viele Tatverdächtige wegen „unverhältnismäßig langer Unterbringungsdauer“ aus der U-Haft entlassen werden mussten, nennt die Staatsregierung für 2020 insgesamt 15 Fälle, für 2021 zehn, für 2022 ebenfalls 15. 2023 und 2024 waren es jeweils fünf Fälle. Im ersten Halbjahr 2025 wurden sieben Personen vorzeitig entlassen.

Unbesetzte Stellen werde statistisch nicht erfasst

In der detaillierten Auflistung finden sich unter anderem Vorwürfe wie schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung, Wohnungseinbruchdiebstahl, Vergewaltigung oder Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. In einzelnen Fällen kam es zu Verzögerungen von mehreren Monaten, in einem Fall von rund drei Jahren und sieben Monaten.

Zur personellen Situation kann die Staatsregierung keine konkreten Stichtagszahlen nennen. Frei werdende Stellen würden „fortlaufend und in der Regel nahtlos beziehungsweise lediglich mit sehr kurzen Vakanzen nachbesetzt“. Die Zahl unbesetzter Stellen werde nicht statistisch erfasst. Auch zu Überlastungsanzeigen von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten lägen dem Ministerium keine Daten vor.

Hier setzt Schuberls Kritik an. „Es fehlt eine Übersicht über die Belastungsanzeigen, über unbesetzte Stellen und auch über die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung“, kritisiert er. Die Digitalisierung solle das Arbeiten erleichtern, „aber die Einführung neuer Systeme bedeutet erstmal massive Mehrarbeit“. Hinzu kämen „zahlreiche IT-Ausfälle in der Bayerischen Justiz, die den Mitarbeitenden zu schaffen machen“.

Entsprechende statistische Erfassungen fehlen nach Angaben des Ministeriums auch in der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. „Belastungsanzeigen“ würden nicht statistisch erfasst, ebenso wenig Terminsvorläufe.

Folgen für die Untersuchungshaft

Gleichzeitig betont die Staatsregierung die Leistungsfähigkeit der Justiz. Der Freistaat stärke sie „seit Jahren“ durch zusätzliches Personal. Im Doppelhaushalt 2024/2025 seien „350 neue Stellen für die Justiz einschließlich des Justizvollzugs hinzugekommen“.

Als zentraler Entlastungsfaktor gilt die Digitalisierung. Die „flächendeckende Einführung der elektronischen Akte“ werde zu einer Beschleunigung führen. Der elektronische Workflow reduziere Arbeitsschritte, Postlaufzeiten entfielen. Zudem setzt das Ministerium auf „Legal Tech- und KI-Tools“, etwa bei der Strukturierung von Sachverhalten, der Bewältigung von Massenverfahren oder der Anonymisierung von Urteilen. Dabei bleibe die endgültige Entscheidungsfindung eine von Menschen gesteuerte Tätigkeit.

Ob und in welchem Umfang die Justiz von angekündigten Stellenabbaumaßnahmen im öffentlichen Dienst betroffen sein wird, ist laut Antwort bislang offen. „Bislang wurden hierzu keine Festlegungen getroffen.“ (loh)

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