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Mit Cum-Cum-Geschäften konnten ausländische Investoren Kapitalertragsteuern umgehen. Zehn Jahre nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs sind in Bayern noch immer Millionenbeträge nicht aufgearbeitet. (Foto: dpa/Michael Bihlmayer)

23.07.2026

Zehn Jahre nach Cum-Cum-Urteil: Bayern fehlen noch immer 190 Millionen Euro

Verjährung, Insolvenzen und alte Gerichtsentscheidungen: Bei Cum-Cum-Geschäften sind nach Angaben der Staatsregierung bereits Millionenbeträge endgültig verloren. Das geht aus einer Grünen-Anfrage hervor

Zehn Jahre nachdem der Bundesfinanzhof Cum-Cum-Geschäfte für rechtswidrig erklärt hat, sind die Folgen für den Freistaat noch immer erheblich. Während die bayerische Finanzverwaltung bei Cum-Ex-Geschäften inzwischen einen Großteil des möglichen Steuerschadens aufgearbeitet hat, kommt sie bei Cum-Cum-Fällen deutlich langsamer voran. Hunderte Millionen Euro stehen weiter im Raum.

Der Landtagsabgeordnete Tim Pargent (Grüne) wollte deshalb von der Staatsregierung wissen, wie hoch das potenzielle Steuerausfallrisiko bei Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften derzeit ist, wie viel Geld bereits zurückgeholt oder nicht zur Anrechnung zugelassen wurde und welche Beträge endgültig verloren sind.

Nur 16,5 Prozent der Cum-Cum-Fälle aufgearbeitet

„Auf Grund von Cum-Cum-Gestaltungen ergibt sich nach derzeitigem Stand ein potentielles Gesamt-Steuerausfallrisiko aus offenen und abgeschlossenen Verfahren von 227,85 Millionen Euro“, schreibt das Haus von Finanzminister Albert Füracker (CSU).

Davon seien bislang lediglich 37,64 Millionen Euro „entweder beglichen oder nicht zur Anrechnung zugelassen“ worden. Das entspricht nach Angaben des Finanzministeriums einer Quote von 16,5 Prozent.

Damit stehen weiterhin rund 190 Millionen Euro im Raum, die bislang weder zurückgeholt noch endgültig abgeschlossen wurden. Ein Großteil dieser Verfahren wird nach Angaben des Ministeriums noch bearbeitet.

Cum-Ex deutlich weiter aufgearbeitet

Bei Cum-Ex-Geschäften fällt die Bilanz der Staatsregierung deutlich besser aus. „Auf Grund von Cum-Ex-Gestaltungen ergibt sich nach derzeitigem Stand ein potentielles Gesamt-Steuerausfallrisiko aus offenen und abgeschlossenen Verfahren von 410,45 Millionen Euro“, führt das Finanzministerium aus.

Davon wurden nach Angaben des Ministeriums bereits 354,63 Millionen Euro zurückgezahlt oder nicht zur Anrechnung zugelassen. Das entspricht einer Rückforderungsquote von 86,4 Prozent.

Eine Uneinbringlichkeit von Steuerforderungen habe die bayerische Finanzverwaltung in Cum-Ex-Fallkomplexen bislang nicht festgestellt. „Die Differenz betrifft Fälle, die aktuell noch bearbeitet werden“, erklärt das Haus von Albert Füracker (CSU).

Erste Millionen sind endgültig verloren

Anders stellt sich die Situation bei Cum-Cum-Geschäften dar. Dort nennt die Staatsregierung bereits mehrere Fälle, in denen Geld nach ihrer Einschätzung nicht mehr zurückgeholt werden kann.

So seien Forderungen in Höhe von rund 1,29 Millionen Euro verjährt. Weitere rund 16,43 Millionen Euro könnten wegen Insolvenzen nicht mehr vereinnahmt werden. Hinzu kommen Verfahren im Umfang von 21,3 Millionen Euro, die bereits vor der geänderten Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums im Jahr 2021 rechtskräftig abgeschlossen worden waren. Insgesamt umfasst dieser Bereich nach Angaben des Finanzministeriums 39,04 Millionen Euro.

Grüne fordern schlagkräftige Spezialeinheit

Für den finanzpolitischen Sprecher der Grünen, Tim Pargent, zeigen die Zahlen erheblichen Nachholbedarf. „Zehn Jahre nach dem Urteil gegen Cum-Cum-Geschäfte fehlen Bayern noch immer rund 190 Millionen Euro. Die Aufarbeitung tritt seit Jahren auf der Stelle. Während bei Cum-Ex ein Großteil des Schadens aufgearbeitet wurde, kommt Bayern bei Cum-Cum nur im Schneckentempo voran. Das können wir uns angesichts knapper Haushalte nicht leisten“, sagt Pargent.

Nach Ansicht der Grünen liegt ein Grund dafür in der personellen Ausstattung. Anders als bei Cum-Ex gebe es in Bayern keine schlagkräftige Spezialeinheit für Cum-Cum-Fälle. Die beim Landesamt für Steuern eingerichtete Zentralstelle bestehe lediglich aus zwei ehemaligen Betriebsprüferinnen.

Pargent fordert deshalb eine personell deutlich stärkere und zentral organisierte Einheit zur Unterstützung der Finanzämter. „Jeder Euro, der aus Cum-Cum-Geschäften nicht zurückgeholt wird, fehlt bei Schulen, Schienen und dem Klimaschutz. Die Staatsregierung darf nicht länger zusehen, wie Ansprüche verjähren und Steuergeld verloren geht. Die Finanzämter brauchen endlich mehr Unterstützung und eine zentrale Spezialeinheit, die diese hochkomplexen Fälle konsequent bearbeitet.“ (loh)

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