Landtag

Babyklappen ermöglichen die anonyme Abgabe von Neugeborenen – ihre tatsächliche Nutzung wird jedoch nicht statistisch erfasst. (Foto: dpa/Helmut Fricke)

26.02.2026

Zwischen Beratung und Anonymität: Wie Bayern mit abgegebenen Neugeborenen umgeht

Rund ein Dutzend vertrauliche Geburten pro Jahr, zwölf Babyklappen und 128 Beratungsstellen: Neue Zahlen zeigen, wie Bayern Frauen in Notlagen unterstützt

Wenn Frauen ihre Schwangerschaft geheim halten oder ihr Kind anonym abgeben wollen, gibt es in Bayern zwei Wege: die vertrauliche Geburt und die sogenannte Babyklappe. Wie häufig diese genutzt werden und welche Unterstützung es gibt, hat eine Anfrage mehrerer AfD-Abgeordneter im Landtag zum Thema gemacht. Die Antwort der Staatsregierung zeichnet dabei ein gemischtes Bild aus konkreten Zahlen, aber auch deutlichen Datenlücken.

In den vergangenen Jahren wurden in Bayern vergleichsweise wenige vertrauliche Geburten registriert. 2020 waren es 20, 2021 zwölf, 2022 genau 17, 2023 wieder 14 und 2024 erneut 17 Fälle. Die Zahlen bewegen sich damit konstant auf niedrigem Niveau. Eine regionale Auswertung sei laut Staatsregierung nicht sinnvoll, da die Fallzahlen zu gering seien.

Deutlich unklarer ist die Lage bei den Babyklappen. Hier gibt es keine Meldepflicht. Entsprechend teilt das zuständige Staatsministerium mit, dass „keine Daten bekannt“ seien, wie viele Kinder dort tatsächlich abgegeben werden. Auch regionale Unterschiede lassen sich deshalb nicht erfassen.

Kaum Daten, aber flächendeckendes Angebot

Während die Nutzung der Angebote nur eingeschränkt messbar ist, ist deren Verfügbarkeit umfassend. „In allen Einrichtungen der Geburtshilfe besteht die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt“, heißt es in der Antwort. Zusätzlich existieren nach aktuellem Stand zwölf Babyklappen in Bayern, die sich regional verteilen – mit einem Schwerpunkt in Oberbayern.

Ein zentrales Element ist das Beratungsnetz. Der Freistaat fördert nach eigenen Angaben ein „dichtes Netz von Angeboten für Schwangere“. Insgesamt 128 staatlich anerkannte Beratungsstellen stünden zur Verfügung. Dort könnten Frauen kostenlos und auf Wunsch auch anonym beraten werden.

Diese Beratung umfasst nicht nur die Zeit vor einer Geburt. Auch danach könnten betroffene Frauen auf „die regulären Angebote der medizinischen und psychosozialen Versorgung“ zurückgreifen. Spezielle Programme für Frauen nach einer vertraulichen Geburt oder der Nutzung einer Babyklappe sieht die Staatsregierung hingegen nicht vor. Die bestehenden Strukturen stünden ja allen offen.

Adoption als Regelfall

Für die betroffenen Kinder sieht der Staat klare Wege vor. In der Regel werde die „langfristige Versorgung und Betreuung […] durch die Aufnahme in eine Adoptivfamilie sichergestellt“. Zugleich bleibt bei der vertraulichen Geburt ein wichtiger Unterschied zur anonymen Abgabe bestehen: Das Kind hat später ein Recht, seine Herkunft zu erfahren. Ab dem 16. Lebensjahr kann Einsicht in den Herkunftsnachweis genommen werden.

Die Staatsregierung bewertet dieses Modell daher als bewährt. Die vertrauliche Geburt sei „dem Schutz von Mutter und Kind dienlich“. Gleichzeitig werde das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung gewahrt. Eine rechtliche Regelung der anonymen Geburt hält sie hingegen „nicht als zielführend“.

Prävention und Aufklärung

Um ungewollte Schwangerschaften und heimliche Geburten zu verhindern, setzt der Freistaat vor allem auf Beratung und Aufklärung. Die Beratungsstellen entwickeln „präventive und bewusstseinsbildende Angebote“ etwa zu Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaft. Diese richten sich auch an Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe.

Ergänzend betreibt die Staatsregierung Informationsangebote wie die Website schwanger-in-bayern.de, die als niedrigschwelliger Einstieg dienen soll. Dort wird auch über vertrauliche Geburten und anonyme Kindesabgaben informiert. Öffentlichkeitskampagnen mit Plakaten und mehrsprachigen Materialien sollen insbesondere medizinische Einrichtungen einbeziehen.

Zusammenarbeit vor Ort

Die praktische Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit lokalen Akteuren. Beratungsstellen arbeiten regelmäßig mit Jugendämtern und Wohlfahrtsverbänden zusammen, etwa in Arbeitskreisen. Ziel sei es, einen aktuellen Informationsstand sicherzustellen und Hilfsangebote zu koordinieren. (loh)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll die Kfz-Steuer abgesenkt werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Ralf Wintergerst, CEO von Giesecke+Devrient, weist auf einen sehr wesentlichen Umstand der deutschen Politik hin: „Es gibt hierzulande sehr viele Veto-Punkte, wo der eine aus Eigeninteresse den Vorschlag des anderen blockieren kann."

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.