Leben in Bayern

Ein Polizist betritt einen Gerichtssaal im Augsburger Landgericht. Das Gericht hatte den 28-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. (Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)

02.09.2024

Urteil nach Schuss aus Dienstwaffe an Stadion rechtskräftig

Polizisten albern bei einem Bundesliga-Spiel herum. Dann schießt ein Beamter plötzlich. Jetzt ist er rechtskräftig verurteilt – was auch für seinen Job Folgen hat

Die Bewährungsstrafe gegen einen Polizisten wegen eines Schusses aus seiner Dienstwaffe am Stadion des FC Augsburg ist rechtskräftig. Gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Gericht hatte den 28-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 5000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Polizist bei einer Wasserschlacht während des Einsatzes bei einem Bundesliga-Spiel im August 2023 mit seiner Dienstwaffe in einen Polizeibus geschossen hatte. Das Projektil aus der abgefeuerten Dienstwaffe hatte bei dem Vorfall im August 2023 einen Polizisten in einem Mannschaftsbus nur um Haaresbreite verfehlt und eine Scheibe durchschlagen. Vier Beamte in dem Bus erlitten Knalltraumata.

Verlust des Beamtenstatus droht

Dass das Urteil nun rechtskräftig ist, dürfte für den Mann laut einem Gerichtssprecher auch mit Blick auf seine Arbeit Folgen haben: den Verlust seines Beamtenstatus und die Möglichkeit, als Polizist zu arbeiten. Bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr sei die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zwingend. Wäre sie unter einem Jahr, hätte es im Beamtenrecht noch einen Spielraum gegeben - und die zumindest theoretische Chance darauf, den Job weiter auszuführen. (Frederick Mersi, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll das Ehegattensplitting abgeschafft werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Ralf Wintergerst, CEO von Giesecke+Devrient, weist auf einen sehr wesentlichen Umstand der deutschen Politik hin: „Es gibt hierzulande sehr viele Veto-Punkte, wo der eine aus Eigeninteresse den Vorschlag des anderen blockieren kann."

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.