Politik

Die AfD trat an mit dem Anspruch, besser als die verhassten "Altparteien" zu sein. (Foto: dpa/Chromorange/Michael Bihlmayer)

29.08.2025

Anspruch und Wirklichkeit: Ein Passus der Parteisatzung sorgt in der AfD für Wirbel

Abgeordnete dürfen bei der AfD nicht gemeinsam mit bei ihnen Beschäftigten im Bezirks- oder Landesvorstand sitzen. Dagegen soll ausgerechnet eine AfD-Spitzenfrau verstoßen haben. Wird die Regelung bald gekippt?

Die „Altparteien“ sind für die AfD in vielerlei Hinsicht das Feindbild. Nicht nur, was Inhalte betrifft, sondern auch mit Blick auf Strukturen oder innerparteilichen Umgang. Blöd nur, wenn man den selbst gesteckten Ansprüchen dann nicht gerecht werden kann.

Dieser Tage sorgt ein heftiger Streit innerhalb der Niederbayern-AfD für Aufsehen. Es geht um den vom Passauer Landtagsabgeordneten Ralf Stadler erhobenen Vorwurf, dass sich Mitglieder des Bezirksverbands satzungswidrig verhalten haben sollen, darunter die Bezirkschefin und Vorsitzende der Landtags-AfD, Katrin Ebner-Steiner. Ebner-Steiner bestreitet dies. Im Zentrum der Kritik steht ein mutmaßlicher Verstoß gegen Paragraf 19 der Parteisatzung. Er untersagt, dass Abgeordnete gemeinsam mit bei ihnen Beschäftigten im Bezirks- oder Landesvorstand sitzen.

Die meisten anderen Parteien haben diese Regel gar nicht. Aber die AfD wollte anders und besser sein

Tatsächlich haben zwar die meisten anderen Parteien offenbar keine solchen Regelungen – CSU, SPD und Linkspartei etwa nicht. Doch will sich die AfD eben einen anderen Anstrich geben und den Anschein von Filz vermeiden.

Doch auch in der AfD ist die Vorschrift umstritten. Der AfD-Politiker Uli Henkel, Rechtsanwalt und Ex-Landtagsabgeordneter, verweist darauf, dass der Paragraf „mit übergeordnetem Recht, vor allem dem Parteiengesetz, kollidieren kann, wenn dadurch das Recht eines Parteimitgliedes, zum Beispiel zum Bezirksvorstand zu kandidieren, eingeschränkt wird“.

Einige halten diese Regelung für problematisch, aber sie gilt halt trotzdem 

Doch egal wie umstritten oder praktikabel – noch gilt diese Regel eben. Der Staatszeitung liegt ein Schreiben Stadlers an den Landesvorsitzenden Stephan Protschka vor, in dem Stadler wegen „vorsätzlicher und wiederholter Satzungsbrüche“ Ordnungsmaßnahmen gegen Ebner-Steiner und andere fordert. Darunter eine zweijährige Ämtersperre. Starker Tobak: Rund ein halbes Jahr vor der Kommunalwahl stellt ein Abgeordneter eine prominente Parteifreundin an den Pranger.

Die beiden liegen schon länger über Kreuz. Aus der AfD heißt es: „Stadler hat seinen eigenen Kopf, widerspricht auch Ebner-Steiner – klar, dass ihr das nicht passt.“ Ebner-Steiner wird von parteiinternen Gegnern als „diktatorisch“ charakterisiert und als unfähig, Konflikte zu lösen.

Brisant ist ein möglicher Satzungsverstoß auch wegen der Rechtmäßigkeit der Bezirksvorstandswahl im November 2024. Ebner-Steiner erklärt in einem AfD-internen Schreiben, das der BSZ vorliegt, dass ihr Vorstand „rechtmäßig“ gewählt worden sei. Sie verweist auf abgelaufene Fristen.

Möglicherweise wird der AfD-Parteitag im Oktober die umstrittene Regel kippen. Gilt dann in diesem Punkt das Gleiche wie bei den verhassten Altparteien? Ein AfD-Insider sagt, man sei mit „großen Idealen“ angetreten. Doch „in der Realität läuft es bei allen Parteien anders“. (Tobias Lill, Waltraud Taschner)

 

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