Politik

Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba vor Gericht. (Foto: dpa)

07.01.2026

Ein Neonazi-Lied und mysteriöse Geldtransfers: AfD-Politiker Halemba will vor Gericht nicht aussagen

Das Amtsgericht Würzburg versucht seit heute zu klären, was an den Vorwürfen gegen den bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba dran ist. Es geht auch um eine beschädigte Kanzleitür

Der wegen Volksverhetzung angeklagte bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba hat sich vor dem Amtsgericht Würzburg zunächst nicht persönlich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Wenige Minuten vor Prozessbeginn hatte er vor Journalisten seine Unschuld beteuert.

Nach der Anklageverlesung meldeten sich zwei seiner drei Anwälte zu Wort, konkrete Einlassungen zu den Vorwürfen wie unter anderem Geldwäsche, Sachbeschädigung und Nötigung machten sie aber nicht ab.

Weiterer Angeklagter 

Neben Halemba ist ein weiterer Mann angeklagt, der zusammen mit dem 24-Jährigen unter anderem einen Anwalt bedroht und dessen Kanzleitür beschädigt haben soll. Diffizil: Dieser Anwalt, Thomas Bayer und wie die Angeklagten AfD-Mitglied, vertritt den Mitangeklagten vor der Kammer, ist zugleich aber auch mutmaßlich ein Geschädigter. 

Bayer sagte vor Gericht, sein Mandant (29) habe keine Sachbeschädigung begangen. "Er war es nicht. (...) Mein Mandant und der Landtagsabgeordnete Halemba standen vor der Tür", sagte der Verteidiger zu dem Vorfall im Mai 2023. Wer von ihnen an die Tür "geklopft" habe, wisse er aber nicht, weil er es von innen nicht habe sehen können. Das Verfahren solle daher eingestellt werden.

Neonazi-Lied abgespielt?

Laut Staatsanwaltschaft soll auf Halembas Geburtstagsfeier im Juli 2022 ein Lied einer Neonazi-Band gespielt worden sein, das zum Hass gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung aufstachelt. 

Halemba, Spitzenkandidat der AfD Würzburg für die Kommunalwahl in Bayern im März, argumentierte vor Prozessbeginn stets, er sei zur fraglichen Zeit bei der Feier überhaupt nicht anwesend gewesen. Für die Anklage ist das Abspielen des Liedes ein Fall von Volksverhetzung.

Vorwurf Geldwäsche

Halemba soll zudem einen Zeugen in dem Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeschüchtert haben. Die Behörde wirft dem 24-Jährigen darüber hinaus vor, einen mittleren vierstelligen Geldbetrag von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum transferiert zu haben. Das Geld soll aus Betrügereien Dritter stammen, Halemba soll für den Transfer eine Provision bekommen haben - der Vorwurf lautet auf Geldwäsche. 

Verhandlung vor Jugendkammer

Insgesamt hat die Jugendkammer acht Verhandlungstage bis zum 29. Januar terminiert. Der Prozess findet vor einem Jugendschöffengericht statt, weil Halemba bei einem Teil der vorgeworfenen Handlungen aufgrund seines damaligen Alters noch unter Jugendstrafrecht fällt. 

Halemba gilt als rechtsaußen in der bayerischen AfD. Die AfD-Fraktion im Landtag hat sich bisher mehrheitlich hinter ihren umstrittenen Jung-Parlamentarier gestellt, sein Abgeordnetenmandat nimmt er weiter wahr.

Sollte das Gericht in seinem Urteil einige Vorwürfe als erwiesen ansehen, sind sowohl eine Haft- als auch eine Geldstrafe denkbar. Möglich wären aber auch Erziehungsmaßregeln wie Sozialstunden, ein Extremismus-Präventionskurs oder das Schreiben eines Aufsatzes über die Verfehlungen. (dpa)

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