Politik

Ein Insasse hält in der Vater-Kind-Gruppe in der JVA Nürnberg seine Tochter in den Armen. (Foto: Nicolas Armer/dpa)

10.03.2026

Eltern im Knast: Unschuldig mitbestraft

Besuche hinter Glas, wenig Unterstützung im Alltag: Zehntausende Kinder sind von der Haft eines Elternteils betroffen. Die Kinderkommission des Landtags fordert daher bessere Besuchsbedingungen und mehr Kontaktmöglichkeiten im Vollzug

Wenn Väter oder Mütter ins Gefängnis müssen, leiden darunter vor allem die Kinder. „In der JVA gab es nur zweimal im Monat eine Besuchszeit von einer halben Stunde“, erzählt der ehemalige inhaftierte Papa Simon (Name geändert). Schätzungen zufolge leben in Deutschland rund 100.000 Kinder mit einem inhaftierten Elternteil. Studien zeigen, dass sie ein erhöhtes Risiko für psychische Belastungen, schulische Probleme, Scham und Ausgrenzung haben.

Dass die Situation oft lange unsichtbar bleibt, ist Teil des Problems. Fachleute sprechen von einem „blinden Fleck“ der Sozialpolitik: Vielen sei gar nicht bewusst, was es für Kinder bedeutet, wenn ein Elternteil plötzlich aus dem Alltag verschwindet.

Das Problem: „Bauliche Gegebenheiten sind häufig nicht kindgerecht, Besuchsräume wirken funktional statt familienorientiert“, sagt Christiane Paulus von der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten (KvI) Bayern der Staatszeitung. Hinzu kämen je nach JVA finanzielle und personelle Engpässe. In Sachsen gebe es beispielsweise längere Besuchsmöglichkeiten und Festnetztelefone in den Elternzellen. Paulus wünscht sich in Bayern zusätzlich Videotelefonie in Haft.

Mindestbesuchszeiten von nur wenigen Stunden im Monat

Dabei unterscheiden sich die Bedingungen stark – nicht nur zwischen Bundesländern, sondern oft auch zwischen einzelnen Anstalten. Während manche Gefängnisse Familienräume oder spezielle Besuchsangebote eingerichtet haben, finden Besuche andernorts weiterhin unter strengen Bedingungen statt. Mindestbesuchszeiten von nur wenigen Stunden im Monat sind vielerorts noch die Regel.

Gemeinsam mit der Kinderkommission (KiKo) des Landtags hat die Landesfachstelle KvI jetzt einen Forderungskatalog erarbeitet und an das bayerische Justizministerium übergeben, um die Lage von Kindern von Inhaftierten in JVAs zu verbessern. Darin wird zusätzlich eine bessere Schulung und Sensibilisierung von Bediensteten verlangt. „Die Kinder tragen für deren Taten keine Verantwortung und haben ein Recht darauf, auch mit diesem Elternteil in Verbindung bleiben zu können“, betont KiKo-Chefin Melanie Huml (CSU).

Hinter vielen Forderungen steht ein grundlegender Perspektivwechsel: Bislang wird der Kontakt oft als Recht der Inhaftierten gedacht – Fachleute fordern, stärker die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Grundlage dafür sind internationale Vorgaben wie die UN-Kinderrechtskonvention, die Kindern ein eigenes Recht auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen zuschreibt – auch dann, wenn ein Elternteil in Haft ist.

Zugleich sehen Fachleute das Problem weniger in fehlenden Regeln als in mangelnder Abstimmung: Justiz und Jugendhilfe arbeiten oft nebeneinander her, klare Zuständigkeiten treffen auf unterschiedliche Systeme. Ziel ist daher, die Zusammenarbeit zu verbessern und ein gemeinsames Verständnis für die Situation der Kinder zu schaffen.

Das Haus von Justizminister Georg Eisenreich (CSU) versicherte auf BSZ-Nachfrage, die KiKo-Forderungen „vollumfänglich“ umzusetzen. Schon zuvor sei mit dem Ausbau der Schulungsangebote und der Ausweitung der Videotelefonie begonnen worden. Bereits jetzt gebe es in allen JVAs Familienbeauftragte, die familiäre Kontakte fördern sollen. In vielen Anstalten hingen Feedbackbriefkästen für Kinder. Und in München und Aichach gebe es sogar Mutter-Kind-Abteilungen für unter Vierjährige. Zudem würden Besuchsmöglichkeiten teils über die gesetzlichen Mindestzeiten hinaus erweitert und durch spezielle Eltern-Kind-Angebote ergänzt.

Vater-Kind-Gruppen in Nürnberg

Praxisbeispiele zeigen, was möglich ist: In der JVA Nürnberg treffen sich in Vater-Kind-Gruppen regelmäßig inhaftierte Väter mit ihren Kindern, spielen oder sprechen über Alltägliches. Solche Angebote können helfen, Bindungen zu stabilisieren – und gelten auch als wichtiger Baustein für die Resozialisierung.

Als nächsten Schritt sollten aber auch noch Mitarbeiter in Jugendämtern, Schulen oder Kitas besser geschult und vernetzt werden. Sie sind häufig sehr unsicher im Umgang mit den Kindern, wenn ein Elternteil in Haft ist. (David Lohmann)

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