Politik

Für Betriebsvermögen gelten bei der Erbschaftsteuer unter bestimmten Voraussetzungen weitreichende Verschonungsregeln. (Foto: dpa/Ulrich Baumgarten)

16.10.2026

Erbschaftsteuer: Es geht nicht nur um Gerechtigkeit

Reiche Erben stärker belasten – das klingt zunächst gerecht. Doch bei Betriebsvermögen und stark gestiegenen Immobilienpreisen greift diese Rechnung zu kurz: Steuerregeln müssen auch Arbeitsplätze, Unternehmen und die Folgen für den Wohnungsmarkt berücksichtigen. Ein Kommentar von Ralph Schweinfurth

Wenn es um die Erbschaftsteuer geht, ist es mit der Sachlichkeit meist nicht weit her. Doch die schlichte Denke, wonach reiche Erben aus Gerechtigkeitsgründen kräftig zur Kasse gebeten werden sollen, greift zu kurz. Aktuell befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Erbschaftsteuer. Es geht um steuerliche Vorteile für Firmenerben. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedlichen Regeln für Betriebs- und Privatvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar und ob sie gerecht sind.

Betriebsvermögen ist nicht Privatvermögen

Auf den ersten Blick mögen die vom Gesetzgeber erlassenen vielen Gestaltungsmöglichkeiten zum Vererben von Unternehmen darauf abzielen, dass sich Firmenerben arm rechnen können. Und es stimmt ja: Wer privat etwas erbt, kann sich kaum arm rechnen.

Doch so einfach ist die Sache nicht. Man muss die volkswirtschaftliche Dimension einbeziehen. Unternehmen sorgen für Arbeitsplätze und für Steueraufkommen – direkt zum Beispiel über Gewerbe- oder Körperschaftsteuern und indirekt über die Lohnsteuern, die die Angestellten entrichten müssen. Insofern ist die aktuelle Regelung durchaus sinnvoll.

Sie besagt, dass kleineren und mittleren Unternehmen, die von den Erben fünf Jahre weitergeführt werden und bei denen das Lohnniveau in der Summe gehalten wird, 85 Prozent der Erbschaftsteuer erlassen werden. Wenn das Unternehmen sieben Jahre weitergeführt wird, entfällt die Erbschaft- oder Schenkungsteuer sogar komplett. Auch das ist volkswirtschaftlich gesehen sinnvoll. Man werfe dazu einen Blick auf die zahllosen Firmenschließungen der letzten Jahre.

Hohe Immobilienpreise verschärfen das Problem

Die bayerische Forderung nach einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer ist ebenfalls richtig. Mit Blick auf die stark gestiegenen Immobilienpreise sind viele Erben gezwungen, eine Immobilie zu veräußern, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können. So wird dem Wohnungsmarkt bezahlbarer Wohnraum entzogen. Die Objekte landen bei Immobilienunternehmen, die auf maximale Rendite aus sind. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? (Ralph Schweinfurth)

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