Politik

Wenn Kennzeichnung wegfällt, bleibt die Frage: Was essen wir wirklich? (Foto: dpa/Michael Bihlmayer)

05.12.2025

EU will Gentechnik-Lockerungen

Die EU plant weitreichende Änderungen bei der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel. Künftig könnten Produkte im Supermarkt landen, ohne dass Verbraucher dies überhaupt erkennen. Was es jetzt zu beachten gilt

Bald könnte es Änderungen bei der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln geben. Die EU plant Lockerungen für Produkte, die mit modernen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden. Diese Verfahren ermöglichen es, Pflanzen gezielt zu verändern, um sie etwa widerstandsfähiger gegen Trockenheit oder Hitze zu machen und den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln zu reduzieren. Künftig könnten Lebensmittel, die auf diese Weise verändert wurden, ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden. Ziel ist es, die Landwirtschaft effizienter zu gestalten und höhere Erträge zu ermöglichen.

Aktuell gilt jedoch noch: Lebensmittel und Zutaten müssen klar gekennzeichnet sein, wenn sie genetisch veränderte Organismen enthalten oder daraus hergestellt sind. Verbraucherinnen und Verbraucher können dies an der Zutatenliste verpackter Produkte, auf Etiketten oder bei unverpackter Ware an Hinweisschildern erkennen.

Gentechnisch veränderte landwirtschaftliche Pflanzen unterliegen einer Kennzeichnungspflicht

Alle landwirtschaftlichen Nutzpflanzen, die gentechnisch verändert wurden, müssen gekennzeichnet sein, auch wenn in der EU selbst nur Mais angebaut wird und andere Pflanzen überwiegend importiert werden. Tierische Produkte wie Milch, Eier oder Fleisch müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn die Tiere gentechnisch verändertes Futter erhalten haben. Kennzeichnungspflicht besteht jedoch für Lebensmittel, Zutaten, Zusatzstoffe oder Aromen, die GVO enthalten, aus GVO hergestellt sind oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt wurden. Beispiele sind Produkte wie Joghurt mit gentechnisch veränderten Bakterien, Lecithin aus Soja oder Zucker aus Mais. Lebensmittel, die lediglich mithilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden, aber selbst keine GVO enthalten, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Die Hinweise müssen gut sichtbar angebracht sein: Bei verpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste oder auf dem Etikett, bei unverpackten Lebensmitteln auf einem Schild direkt an der Ware. Auch kleine Verpackungen müssen die Kennzeichnung dauerhaft lesbar tragen. Wer möglichst sicher auf Gentechnik verzichten möchte, sollte auf das Logo „Ohne Gentechnik“ achten oder Bio-Lebensmittel wählen, da in der ökologischen Landwirtschaft der Einsatz von GVO verboten ist.

Die Reform ist jedoch noch nicht endgültig. Sie muss vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat bestätigt werden, und es ist möglich, dass Umweltverbände rechtliche Schritte einlegen. Erst nach einer Übergangsphase von mehreren Jahren könnten Produkte, die mit diesen neuen Techniken verändert wurden, ohne Kennzeichnung im Handel erscheinen. Kritiker warnen, dass dies den Verbraucherschutz erschweren und die Arbeit von Biobauern, die gentechnikfreie Produkte herstellen, deutlich komplizierter machen könnte. (BSZ/dpa)

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