Politik

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrecht ermöglichte den Doppelpass für alle neu Eingebürgerten. Davon machen auch die meisten Gebrauch. (Fotomontage: dpa/CHROMORANGE, Christian Ohde)

02.06.2026

Fast alle deutschen Neubürger wählen den Doppelpass

Neue Zahlen zeigen: Die Mehrheit der frisch eingebürgerten Deutschen behält ihre alte Staatsangehörigkeit – aus emotionalen Grünen oder wegen praktischer Vorteile, etwa was Immobilienbesitz angeht

Von der neuen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft hat der überwiegende Teil der Menschen Gebrauch gemacht, die im vergangenen Jahr Deutsche wurden. Das zeigen die Ergebnisse einer Umfrage des Mediendienstes Integration.

Demnach lag die Quote der Mehrstaatigkeit in den Städten, die hierzu Daten gesammelt haben, zwischen 85 Prozent und 98 Prozent. Die wenigen Neubürger, die keinen Doppelpass wählten, taten dies den Angaben zufolge in den meisten Fällen, weil sie entweder vor der Einbürgerung staatenlos waren oder weil ihr Herkunftsland die Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht oder nur in Ausnahmefällen gestattet. Das gilt etwa für Indien, Äthiopien und Eritrea. 

Reform hat Doppelpass für alle neu Eingebürgerten ermöglicht

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte eine Reform des Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat. Seither darf, wer Deutscher wird, generell die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Vorher war das nur für EU-Bürger möglich, sowie in bestimmten Ausnahmefällen und wenn der Herkunftsstaat die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit verweigert.
 
Seit der Reform reichen für die Einbürgerung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich nach der Reform bereits nach drei Jahren einbürgern lassen - diese sogenannte Turbo-Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung aber im vergangenen Jahr wieder gekippt.

Warum der Doppelpass so populär ist

Dass die Mehrstaatigkeit früher in Deutschland nicht generell erlaubt war, hielt vor allem Menschen, die sich dem Herkunftsland beziehungsweise der alten Heimat ihrer Eltern emotional und kulturell verbunden fühlen, davon ab, sich einbürgern zu lassen. Doch auch praktische Gründe spielen eine Rolle, etwa erleichterte Reisen, Erbrechts- und Eigentumsfragen oder die Möglichkeit, in beiden Staaten zu arbeiten.

Wer gegen die Mehrstaatigkeit spricht

Ginge es nach der AfD, würde die doppelte Staatsbürgerschaft nur in begründeten Einzelfällen zugelassen. Die Union steht ihr im Gegensatz zum Koalitionspartner SPD auch eher skeptisch gegenüber. Vor allem Politiker wie Fraktionschef Jens Spahn und der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (beide CDU), äußern Skepsis. Gegner des Doppelpasses bringen etwa mögliche Loyalitätskonflikte sowie die vermutete Gefahr von "Parallelgesellschaften" als Argumente vor. 

Andrang etwas niedriger als 2024

Insgesamt sank die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge laut Mediendienst 2025 - um rund zehn Prozent auf rund 189.000 Anträge. Die meisten Anträge wurden demnach in Berlin gestellt (rund 36.100). Auf Platz zwei unter den Großstädten war München mit etwa 17.800 Anträgen. In der bayerischen Landeshauptstadt ist nicht nur der Andrang groß, sondern auch der Bearbeitungsstau. Dort lagen laut Mediendienst Anfang Mai mehr als 40.200 Anträge, über die noch entschieden werden muss.

Im vergangenen Jahr dürften es deutlich mehr als 300.000 Einbürgerungen gewesen sein, wie schon veröffentlichte Zahlen aus einigen Bundesländern und Recherchen der "Welt am Sonntag" nahelegen. Am häufigsten wurden 2025 Menschen aus Syrien eingebürgert, vor Menschen aus der Türkei, Afghanistan, Iran und Russland. 

Sprachkenntnisse und Bekenntnis zu Werten des Grundgesetzes

Wer den deutschen Pass möchte, muss die deutsche Sprache beherrschen, seinen Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten sowie mindestens fünf Jahre rechtmäßig und ohne straffällig geworden zu sein, in Deutschland gelebt haben. Hinzu kommen unter anderem ein Nachweis der Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung. Gefordert wird auch ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens. 

Anfrage beim Verfassungsschutz 

Vor der Entscheidung über die Einbürgerung gibt es eine Anfrage beim Verfassungsschutz, etwa ob es zum Antragsteller Hinweise auf Extremismus oder Islamismus gibt. In weniger als einem Prozent der Fälle hat der Verfassungsschutz im vergangenen Jahr Erkenntnisse zu Antragstellern übermittelt. Laut Mediendienst Integration lag die Zahl der Ablehnungen aufgrund von Hinweisen des Verfassungsschutzes 2025 in den Städten, die dazu Daten erhoben haben, im niedrigen einstelligen Bereich. Beispielsweise lagen dem Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen nur zu zwei von 4.542 überprüften Antragstellern entsprechende Erkenntnisse vor. 

Kein Bekenntnis zu Israel: Antrag abgelehnt

In zwölf Fällen wurden den Angaben zufolge in Sachsen-Anhalt Anträge auf Einbürgerung abgelehnt, weil ein Ausländer kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollte. Diese Anforderung gibt es in dem Bundesland seit Anfang 2023. 

Mitte 2025 wurde eine entsprechende Regelung auch in Brandenburg eingeführt. Angaben von dort zu diesem Themenkomplex lagen dem Mediendienst nach eigenen Angaben aber nicht vor. (dpa)
 

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