Politik

Die Freien Wähler wollen Kommunen bei alten Straßenerschließungen künftig stärkere Grenzen setzen. (Foto: dpa/Robert Schlesinger)

07.05.2026

Freie Wähler blasen zum Angriff auf alte Strebs

Die Freien Wähler nehmen die nächsten Straßengebühren ins Visier. Kommunen sollen alte Erschließungskosten nach 25 Jahren nicht mehr auf Anwohner umlegen können – viele Rathäuser dürften das kritisch sehen

Rund acht Jahre nach ihrem erfolgreichen Feldzug gegen die Strabs wollen die Freie Wähler in Bayern wieder einer Regelung im Kommunalabgabengesetz den Kampf ansagen. Konkret fordern sie, dass die Kommunen Kosten für die Erschließung von Straßen – die sogenannten Strebs – nur noch auf die Anlieger umlegen können, wenn der Beginn der Herstellung weniger als 25 Jahre her ist. Auf ihrem Landesparteitag am Samstag wollen die Freien Wähler dazu eine Resolution beschließen.

Aiwanger fordert neue Klarheit

Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger sagte der Deutschen Presse-Agentur in München: Dieses Thema alte Strebs muss jetzt endlich abgeräumt werden, damit wir Rechtssicherheit für Bürger und Bürgermeister bekommen: für über 25 Jahre alte Straßen keine Ersterschließungsbeiträge mehr.

Anders als bei der Straßenausbaubeitragssatzung, also den Strabs, geht es den Freien Wählern dieses Mal aber nicht um die komplette Abschaffung der kommunalen Gebühren. Vielmehr zielt der Antrag darauf ab, die Dauer, für die Kommunen Anliegern die Kosten für eine Erschließungsstraße anteilig in Rechnung stellen dürfen, auf maximal 25 Jahre zu begrenzen.

Das ist dank einer seit 2021 geltenden Neufassung des Gesetzes zwar theoretisch schon jetzt der Fall, jedoch gibt es wegen eines Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2023 für Aiwanger und Co. offenkundig noch weiteren Klärungsbedarf.

Streit um Provisorien

Das Gericht hatte erklärt, die Kostenweitergabe sei auch später zulässig, wenn es sich bei der Straße zunächst nur um ein Provisorium gehandelt habe, also nur irgendeine Verkehrsanlage, um für anliegende Grundstücke eine Bebauung zu ermöglichen oder um eine Verbindung zwischen zwei Straßen herzustellen, wie es im Urteil steht. (Az. 6 BV 22.306).

Wir halten dieses Gesetzesverständnis für falsch! Nach der Gewaltenteilung sind wir aber an die Interpretation durch die Gerichte gebunden. Deshalb müssen wir im Gesetz selbst nachsteuern, heißt es im Entwurf der Resolution. Das Papier liegt der dpa in München vor.

Weiter: Die kreative Rechtsauffassung soll daher per Gesetzesänderung unmöglich gemacht werden. Etliche Gemeinden würden derzeit versuchen, über den vermeintlichen Rettungsanker Erschließungskosten abzurechnen. Nach geltendem Recht können Kommunen den Anliegern 90 Prozent des Herstellungsaufwands bei der Erschließung einer Straße in Rechnung stellen.

Die Kommunen würden ihrerseits Einnahmeausfälle beklagen. Die Regelung ist allerdings mit einem Vorlauf von fünf Jahren in Kraft getreten, sodass für die Kommunen genug Zeit gewesen wäre, hierauf zu reagieren, heißt es im Antrag der Freien Wähler. Weiter: Wer sich mehr als 25 Jahre mit der Fertigstellung einer Straße Zeit lässt, muss selbst für die Kosten aufkommen.

2017 und 2018 hatten die Freien Wähler in einer breit angelegten Kampagne die Abschaffung der Strabs eingefordert. Anfangs waren sie dafür von vielen belächelt worden, am Ende konnten sie sich aber durchsetzen. (dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll es ein temporäres Tempolimit auf Autobahnen geben?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Ralf Wintergerst, CEO von Giesecke+Devrient, weist auf einen sehr wesentlichen Umstand der deutschen Politik hin: „Es gibt hierzulande sehr viele Veto-Punkte, wo der eine aus Eigeninteresse den Vorschlag des anderen blockieren kann."

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.