Politik

CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek kritisiert das geplante Volksbegehren der ÖDP zur Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). (Foto: dpa/Uwe Koch)

16.07.2026

Holetschek weist ÖDP-Vorstoß gegen Söders Amtszeit zurück

Die ÖDP will per Volksbegehren die Amtszeit des bayerischen Ministerpräsidenten einschränken. Das wollte einst auch mal die CSU. Nun sind aus der Fraktion andere Töne zu hören

Die von der ÖDP angestrebte Verfassungsänderung zur Begrenzung der Amtszeit von Bayerns Ministerpräsidenten soll nach Ansicht von CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek primär Amtsinhaber Markus Söder schaden. „Natürlich nehmen wir Volksbegehren ernst. Die zentrale Frage lautet aber: Geht es den Initiatoren wirklich um die zeitliche Begrenzung von Macht oder eher darum, einen erfolgreichen Ministerpräsidenten per Gesetz aus dem Rennen zu nehmen?“, sagte Holetschek der Deutschen Presse-Agentur in München.

Nicht Fristen sollten entscheiden, sondern Wählerinnen und Wähler

„In einer Demokratie entscheiden darüber nicht starre Fristen, sondern die Wählerinnen und Wähler. Amtszeitbegrenzungen klingen zunächst attraktiv, schwächen aber in Wahrheit die Wahlfreiheit“, betonte Holetschek. Es gehe um Leistung, Vertrauen und demokratische Legitimation. Gerade in schwierigen Zeiten brauche ein Land Stabilität und verlässliche Führung statt eines politischen Zwangswechsels. „Wer das Vertrauen der Menschen hat, muss sich auch weiterhin zur Wahl stellen können. Interessant ist auch, dass die AfD einen Gesetzentwurf mit der gleichen Intention für September angekündigt hat.“

Die ÖDP Bayern hatte zuvor angekündigt, ein Volksbegehren zur Amtszeitbegrenzung auf den Weg bringen zu wollen. Sollte es erfolgreich sein, könnte dies theoretisch auch noch Folgen für die Landtagswahl in Bayern 2028 haben. In der CSU gilt es als gesetzt, dass Parteichef und Ministerpräsident Söder erneut als Spitzenkandidat antritt. Inwiefern eine Verfassungsänderung eine dritte Amtszeit von ihm im Falle eines Wahlsieges verhindern könnte, ist offen. Bei Volksbegehren müssen viele Fristen beachtet werden, die Umsetzung kann sich erheblich in die Länge ziehen.

Innenminister hat verfassungsrechtliche Bedenken

Auch CSU-Innenminister Joachim Herrmann hatte bereits in einer ersten Reaktion auf die ÖDP-Initiative Zweifel angemeldet: „Nach dem, was wir bisher hören, gehen wir davon aus, dass da schon erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken dagegen stehen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in München. Es gebe „aus guten Gründen“ in keinem der 16 Bundesländer und auch nicht beim Bundeskanzler eine Amtszeitbegrenzung für Regierungschefs. Letztlich sei es die „freie Entscheidung der Wähler und der Parlamente, darüber abzustimmen“, wer Ministerpräsident werde, so Herrmann.

„In die laufende Amtszeit eines Amtsinhabers zu kommen, halte ich persönlich nicht für klug“, sagte er. Verfassungsrechtlich fragwürdig sei es insbesondere, wenn ein Volksbegehren darauf abziele, Einfluss auf den jetzigen Amtsinhaber zu nehmen. „Wir werden das sehr sorgfältig prüfen und gegebenenfalls auch den Verfassungsgerichtshof prüfen lassen.“

2018 war CSU-Fraktion geschlossen für eine Amtszeitbegrenzung

Interessanterweise hatte die CSU-Fraktion 2018 nach einer Initiative von Söder im Landtag geschlossen für eine Amtszeitbegrenzung samt Verfassungsänderung gestimmt – auch Herrmann und Holetschek. Damals scheiterte das Verfahren jedoch an mangelnder Unterstützung von anderen Fraktionen – für eine Änderung der Verfassung ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. (dpa)

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