Politik

KI-gestützte Gesichtserkennung soll Bayern sicherer machen. Das wünscht sich der Innenminister. (Foto: dpa/Shotshop/Monkey Business 2)

16.10.2026

Für mehr Schutz auf Großveranstaltungen: Freistaat will KI-gestützte Gesichtserkennung mit nachgeschaltetem Internetabgleich ermöglichen

Um geplanten Taten auf die Spur zu kommen, will der Minister die Befugnisse des Verfassungsschutzes ausweiten. Dieser müsse von einer „reinen Beobachtungs- und Aufklärungsbehörde zu einem handlungsfähigen operativen Akteur“ werden

Der Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemo 2025 in München, der Anschlag auf den diesjährigen Christopher Street Day in Berlin – in beiden Fällen gehen Ermittler von islamistisch motiviertem Terror aus. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fordert nun zum Schutz von Volksfesten, Demonstrationen und anderen Großveranstaltungen zusätzliche Befugnisse für die Sicherheitskräfte, deren rechtliche Grundlagen der Bund schaffen müsste. „Der Staat muss Gefahren frühzeitig erkennen und die Bürger bestmöglich schützen können“, sagte Herrmann im Innenausschuss des Landtags. Dafür bräuchten Polizei und Einsatzkräfte eine zeitgemäße technische Ausstattung, klare rechtliche Befugnisse und ausreichend qualifiziertes Personal. 

Ein bisschen hilflos klang Herrmann, als er den Führerscheinentzug für potenzielle Gefährder ins Gespräch brachte. Autos oder Lastwagen werden von Attentätern häufig genutzt, um in Menschenmengen zu rasen. Er sei sich im Klaren darüber, dass ein präventiver Führerscheinentzug solche Taten nicht gänzlich verhindern könne, aber es erschwere möglichen Attentätern die Tatausübung, zum Beispiel beim Anmieten von Fahrzeugen, so Herrmann.

Geplanten Taten auf die Spur kommen

Um geplanten Taten auf die Spur zu kommen, will der Minister die Befugnisse des Verfassungsschutzes ausweiten. Dieser müsse von einer „reinen Beobachtungs- und Aufklärungsbehörde zu einem handlungsfähigen operativen Akteur“ werden. Konkret nannte Herrmann verdeckte Eingriffe in digitale Systeme und Kommunikationsdienste, um daraus tatvorbereitende Informationen abzugreifen. „Klassische Instrumente wie Observation und Telefonüberwachung reichen in der heutigen Zeit nicht mehr aus“, stellte er fest.

Auch bei der Fahndung nach Tätern oder Gefährdern will Herrmann mit einer erweiterten Videoüberwachung an öffentlichen Orten und Bahnhöfen aufrüsten. Dort solle eine KI-gestützte Gesichtserkennung mit nachgeschaltetem Internetabgleich möglich werden. „Wenn wir ein Fahndungsbild nach einem bestimmten Täter haben, der mit hohem Gefährdungspotenzial unterwegs ist, dann muss es die Möglichkeit geben, dass die Kameras melden, wenn sie dessen Gesicht erkannt haben“, meint er. 

Es mit Vorkehrungen nicht übertreiben

Für Bayern plant Herrmann die Überarbeitung der Rahmenvorgaben für kommunale Ordnungsbehörden zur Absicherung von Großveranstaltungen und Festumzügen. Auch wenn es derzeit keine konkreten Gefährdungshinweise gebe, müssten sich die Sicherheitskonzepte an neuen Herausforderungen ausrichten. Allerdings warnte Herrmann davor, es mit Vorkehrungen zu übertreiben. Es brauche eine „lageorientierte Risikoabwägung“. Oder anders ausgedrückt: „Man muss nicht bei jedem Kirchweihumzug einen Aufwand betreiben, als ob der US-Präsident Berlin besucht.“

„Wir dürfen uns unser kulturelles Leben nicht selbst kaputtmachen“, stellte Herrmann klar. Würden Traditionsveranstaltungen wie Christkindlmärkte oder Fronleichnamsprozessionen ohne konkrete Drohung aus Angst vor Anschlägen abgesagt, wäre das ein Erfolg für die Extremisten, „und das wäre ganz, ganz schlecht“. Die Versammlungsfreiheit oder das Recht auf Religionsausübung dürften aus Gründen der Sicherheitsoptimierung nicht eingeschränkt werden. Nötig sei ein „starker Rechtsstaat, der die Sicherheit bestmöglich gewährleistet, ohne die Freiheitsrechte der Bürger aus dem Blick zu verlieren“, sagte Herrmann. Dem konnte auch der Grüne Ausschussvize Florian Siekmann nur beipflichten.
(Jürgen Umlauft)
 

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