Politik

07.03.2026

Minijobs: Fluch oder Segen?

Der DGB und Teile der CDU sind gegen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – die CSU lehnt eine Reform ab. Einer Studie zufolge gibt es aus Minijobs heraus kaum Übergänge in reguläre Jobs

Manchmal kann man schon nach 3 oder 4 Stunden Feierabend machen. Oder man arbeitet länger, allerdings nur an zwei Tagen pro Woche. Minijobs bieten diesen Freiraum. Auch deshalb sind sie bei jenen, die Flexibilität brauchen, sehr beliebt – etwa bei Alleinerziehenden. Laut Arbeitsagentur gab es zuletzt rund 1,4 Millionen geringfügig Beschäftigte in Bayern.

Gern gesehen allerdings sind Minijobs nicht überall. Arbeitsmarktfachleuten wie Alexander Herzog-Stein von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hält eine Abschaffung für dringend notwendig. Ein nicht geringer Anteil des gesellschaftlichen Arbeitsvolumens wird inzwischen auf Minijob-Basis erbracht. Zum Teil geschieht dies als Hauptjob, zum Teil nebenbei.

In Bayern werden etwas mehr als die Hälfte aller Minijobs nebenher ausgeübt. Der Arbeitsagentur zufolge sind die meisten bayerischen Minijobber in Reinigungsberufen, im Büro, in der Gastronomie und im Verkauf zu finden. Insgesamt sind mehr Frauen als Männer geringfügig beschäftigt. Fast 16,5 Prozent aller Minijobber sind mindestens 65 Jahre alt. 58 Prozent haben einen Berufsabschluss.
Nicht wenige Arbeitnehmer, die als Minijobber in einem Unternehmen beschäftigt sind, beziehen Grundsicherung. Der Arbeitsagentur liegen hierzu Daten vom Juli 2025 vor. Damals gab es in Bayern knapp 375 000 Menschen, die als erwerbsfähig eingestuft waren und dennoch Grundsicherung bezogen. 20 Prozent von ihnen arbeiteten zwar – doch sie verdienten nicht genug, um ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu sichern. Sie mussten aufstocken. Fast jeder dritte dieser arbeitenden Grundsicherungsbezieher war ausschließlich geringfügig beschäftigt.

Hohes Risiko für Altersarmut

Minijobs, bei denen 603 Euro monatlich beziehungsweise 7236 Euro jährlich verdient werden dürfen, stellen eine besondere Form von Arbeitsverhältnissen dar. Darauf macht Alexander Herzog-Stein von der Hans-Böckler-Stiftung aufmerksam. „Beschäftigte, die ausschließlich einem Minijob nachgehen, erwerben dadurch keine ausreichende Absicherung im Alter oder im Falle von Arbeitslosigkeit“, erläutert er. Wie die Nürnberger Versicherung konstatiert, sind Minijobs zwar grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Allerdings besteht das Recht, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Als besonders problematisch wertet Experte Herzog-Stein die Tatsache, dass Minijobs am häufigsten im Nebenerwerb ausgeübt werden. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) ist der Anteil jener, die mehrere Beschäftigungen haben, in Bayern so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Weil Minijobs so oft neben dem Hauptberuf oder der Rente ausgeübt werden, kann für Herzog-Stein keine Rede davon sein, dass sie wesentlich beim Kampf gegen Arbeitslosigkeit helfen, wie gern behauptet wird.

Es gibt aber durchaus Bereiche, in denen Minijobs sinnvoll sein können – etwa für Kranke oder Schwerbehinderte, die nicht in der Lage sind, regulär in größerem Umfang zu arbeiten – oder erst einmal wieder ins Arbeitsleben zurückfinden müssen. Theoretisch könnten diese Gruppen von einem Minijob profitieren, heißt es bei sozialen Beschäftigungsunternehmen wie „Brauchbar“ in Würzburg. Schließlich scheuen manche Arbeigeber davor zurück, diesen Menschen gleich eine richtige Festanstellung zu geben. Doch um die Chance auf eine geringfügige Beschäftigung werden diese Menschen laut Herzog-Stein nicht selten dadurch gebracht, dass ihnen gut ausgebildete Nebenminijobber die Minijob-Stellen wegschnappen.

DGB: Reguläre Jobs werden vernichtet

Der Mangel an sozialem Schutz ist für den CDU-Bundestagsabgeordneten Stefan Nacke ein Hauptgrund dafür, Minijobs abzulehnen. „Minijobs sollen nicht länger privilegiert außerhalb der regulären Sozialversicherung stehen“, fordert er auf BSZ-Anfrage. So entfalle die Pflicht, Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abzuführen. Nach seinen Kenntnissen zahlt bundesweit auch nur etwa ein Fünftel aller Minijobber in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Vor allem den vielen Minijobberinnen drohe Altersarmut.

Von jenen, die Minijobs unter allen Umständen beibehalten wollen, wird öfter ins Feld geführt, dass dadurch Schwarzarbeit bekämpft werde, gerade in privaten Haushalten. Das glauben weder Forscher Herzog-Stein noch CDU-Mann Nacke. „Minijobs können im Gegenteil als formale Fassade dienen, hinter der tatsächliche Arbeitszeiten nicht korrekt abgerechnet werden“, so der Unionspolitiker. Auch Herzog-Stein sagt, es gebe Fälle, in denen nur eine gewisse Zahl an geleisteten Arbeitsstunden im Rahmen eines Minijobs regulär abgerechnet wird. Weitere Arbeitsstunden würden bar auf die Hand an Fiskus und Sozialversicherungen vorbei ausbezahlt.

Bayerns DGB-Chef Bernhard Stiedl sieht Minijobs klar in Konkurrenz zu regulärer Beschäftigung. Allein in kleinen Betrieben gingen dadurch bundesweit bis zu einer halben Million sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Der Gewerkschafter verweist auf eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung von 2022, laut der Minijobs kaum in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übergehen. „Sie verdrängen reguläre Stellen in erheblichem Umfang.“

Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) hingegen fordert ein Ende der Debatte um die Beschränkung von Minijobs. Beschäftigte wie auch Wirtschaft verlangten Flexibilität, erklärte sie soeben. Hier spielten Minijobs eine zentrale Rolle. (Pat Christ)
 

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