Politik

Unklare Buchungstexte erschweren die Kontrolle von Kontobewegungen und das Erkennen möglicher Betrugsfälle. (Foto: dpa/Marcus Brandt)

27.06.2026

Rätselraten auf dem Kontoauszug: Warum sich viele Abbuchungen nicht zuordnen lassen

Wer steckt hinter einer Bankabbuchung? Neue EU-Regeln sollen ab 2029 für verständlichere Händlerangaben auf Kontoauszügen sorgen

Immer mehr Menschen zahlen digital. Doch die Prüfung der Abbuchungen wird zunehmend zum Detektivspiel. Denn statt dem Namen des Geschäfts erscheinen oft Privatnamen, Betreiberfirmen, Straßennamen, Ortsangaben oder nur die Händlerkennung.

Dabei ist eine regelmäßige Kontrolle unerlässlich: Jeder vierte Deutsche war schon Opfer von Onlinebetrug, bei der Gen Z sogar fast jeder zweite. Kriminelle nutzen zunehmend kleine Abbuchungen, die leicht übersehen werden.

Doch Zahlungsdienstleister helfen Betroffenen nicht immer weiter. SumUp, das vor allem kleine und mittlere Unternehmen für Kartenzahlungen nutzen, verweist bei Anfragen entweder auf den Datenschutz oder antwortet gar nicht. Für Auskünfte müssen sich Betroffene wegen des Sitzes in Irland schriftlich an die dortige Ombudsstelle wenden. Viel Aufwand für eine kurze Prüfung.

Warum darf der Abbucher aus Datenschutzgründen unbekannt bleiben?

Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Dachverband der Banken und Sparkassen, bewertet die derzeitigen Zahlungsreferenzen positiver. "Wir halten die heute üblichen Zahlungsreferenzen grundsätzlich für ausreichend“, erklärte ein Sprecher. Dass statt eines bekannten Geschäftsnamens häufig eine Betreiberfirma oder ein anderer Name erscheine, liege daran, dass Unternehmen die im Handelsregister eingetragene Firma übermitteln müssten. Banken und Zahlungssysteme seien in erster Linie dafür zuständig, diese Angaben technisch korrekt zu verarbeiten.

Tatsächlich schreibt das Bundesfinanzministerium auf BSZ-Anfrage, Zahlungsdienstleister müssen zwar Angaben liefern, mit denen sich eine Zahlung identifizieren lässt. Ein verständlicher Geschäftsname sei jedoch nicht verpflichtend.

Abhilfe schaffen soll jedoch die neue EU-Zahlungsdiensteverordnung, die voraussichtlich ab 2029 gilt. Sie sieht die verbindliche Nennung des kommerziellen Händlernamens vor, versichert eine Sprecherin.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt das. „Damit Verbraucher ihr Konto auf fehlerhafte oder betrügerische Abbuchungen prüfen können, ist es wichtig, dass sie Zahlungen anhand des Namens des Zahlungsempfängers einem Einkauf zuordnen können“, erklärte eine Sprecherin. Ob die neue Regel die Buchungstexte aber tatsächlich nachvollziehbarer macht, „bleibt zu beobachten“. (David Lohmann)

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