Politik

12.11.2025

Rechtswidrig? Bundesfinanzhof verhandelt Grundsteuer-Klagen

Grundsteuer zahlen müssen nur Immobilieneigentümer - doch trifft die Abgabe auch Mieter. Der Bundesfinanzhof in München muss klären, ob die Grundsteuer-Reform rechtens war

Ist die seit Anfang des Jahrs geltende Grundsteuer-Refom verfassungswidrig? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute der Bundesfinanzhof in München. Das höchste deutsche Finanzgericht verhandelt drei Klagen gegen die bei vielen Immobilieneigentümern unpopuläre Neuregelung.

In drei Verfahren aus Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen geht es um die Frage, ob die pauschale Ertragsbewertung von Eigentumswohnungen im neuen Berechnungsverfahren zu hoch angesetzt ist – und Eigentümer dadurch zu viel zahlen müssen. Urteile werden zunächst nicht erwartet.

Zwar zahlen nur Eigentümer die Steuer direkt, doch können Vermieter sie auf Mieter umlegen. Damit betrifft die Reform nahezu alle Bürgerinnen und Bürger. Bundesweit haben mehr als 2.000 Immobilieneigentümer Klage eingereicht.

Im Saldo soll die neue Grundsteuer „aufkommensneutral“ sein – insgesamt also nicht mehr Geld einbringen als zuvor. Dennoch gibt es Gewinner und Verlierer: Manche Eigentümer zahlen künftig weniger, andere deutlich mehr. Kritiker wie der Eigentümerverband Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler bemängeln, dass Finanzämter Mieteinnahmen pauschal ansetzen dürfen – oft höher als die tatsächlichen Mieten.

Fünf Länder gehen eigene Wege

Die Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Berechnungsmethode gekippt hatte: Die Grundstückswerte stammten im Westen aus dem Jahr 1964, im Osten gar von 1935. Das neue Bundesmodell berücksichtigt nun Bodenrichtwert, Nettokaltmiete, Grundstücksgröße und Gebäudealter.

Doch fünf Länder entschieden sich für eigene Wege – darunter Bayern, das ein einfacheres Flächenmodell nutzt. Der Bundesfinanzhof muss nun klären, ob das Bundesmodell verfassungsfest ist – und ob die Reform tatsächlich für mehr Gerechtigkeit sorgt. (dpa)

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