Soll es an Silvester ein bundesweites Böllerverbot geben?
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Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

(PDF 1,5 MB)
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Es geht beim Kopftuchverbot nicht um die Diskriminierung einer bestimmten Religion. Es geht vielmehr um das Recht jedes Unternehmens, seinen Kunden zu zeigen, dass es in allen Fragen der Religion und Weltanschauung vollkommen neutral ist. Wenn Einzelhändler ihrem Personal das Tragen islamischer Kopftücher untersagen, dann nicht, weil sich vielleicht einzelne Kunden an einem Kopftuch stören könnten, sondern weil ihnen ein neutrales Erscheinungsbild wichtig ist.
Die Frage, ob ein Arbeitgeber das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz verbieten dürfen soll, ist klar mit einem Nein zu beantworten. Weder der Arbeitgeber oder Staat noch der Ehemann oder sonstige Dritte dürfen darüber entscheiden. Es ist die individuelle Entscheidung der einzelnen Muslimin. Das ist nicht nur unsere theologische Position, sondern sollte auch die einer freiheitlichen Gesellschaft sein. Ein solches Verbot eines Arbeitgebers wäre auch verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unlängst entschieden hat.


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