Politik

07.11.2025

Soll man die kostenlose Mitversicherung in der GKV abschaffen?

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner bislang ohne eigenen Beitrag mitversichert werden – ein Modell, das zunehmend in der Kritik steht. Kristine Lütke (FDP) fordert ein Ende der „Kostenloskultur“ – Grünen-Abgeordneter Johannes Wagner warnt vor Nachteilen für Familien

JA

Von Kristine Lütke, Schatzmeisterin der Bayern-FDP

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht mehr zeitgemäß. Sie belastet die Solidargemeinschaft und ist ungerecht: Häufig profitieren Haushalte, in denen ein Partner gut verdient, während der andere beitragsfrei mitversichert ist. Das heißt: Menschen, die in Vollzeit arbeiten und ihren Beitrag leisten, finanzieren auch die Absicherung anderer Erwachsener, die selbst keinen Beitrag zahlen. Das ist weder fair noch zukunftsfest. Denkbar dagegen ist zum Beispiel eine sozial gestaffelte Mitversicherung. So wird das System gerechter und finanziell stabiler. Zudem setzen wir damit Anreize für mehr Erwerbstätigkeit, gerade für Frauen. Solidarität darf nicht mit KostenlosKultur verwechselt werden. Soziale Sicherung ist eben kein Geschenk des Staates, sondern vielmehr eine gemeinsame Aufgabe. Es ist längst Zeit, diese zukunftsfest zu machen.

NEIN

Von Johannes Wagner, MdB (Grüne)

Eine ersatzlose Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung wäre problematisch. Denn Familien mit Kindern oder mit Angehörigen, die von den Familien selbst gepflegt werden, profitieren stark von der Regelung. Das zu fördern ist gut. Jedoch könnte ich mir durchaus ein Reformmodell vorstellen, das kinderlose und nichtpflegende Mitversicherte zukünftig in die Pflicht nehmen würde. Außerdem sollten auch unverheiratete Paare von den Vorteilen der Mitversicherung profitieren. Die bisherige reine Fixierung auf Ehegatten ist überholt. Insgesamt gäbe es aber viel drängendere und größere Stellschrauben für die GKV-Finanzierung, allen voran die versicherungsfremden Leistungen. Es ist zum Beispiel ungerecht, wenn die Versicherungen von Bürgergeldempfänger*innen rein aus der GKV finanziert werden und die besserverdienenden Privatversicherten nichts dazu beitragen. 

 

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