Politik

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die geplante Besoldungsreform abgeschwächt. (Foto: dpa/Kay Nietfeld)

20.04.2026

Spitzenbeamte sollen keine Extra-Erhöhung bekommen

Die Reform hätte den Staat Milliarden gekostet – nun wird sie abgeschwächt. Vor allem Spitzenbeamte, Richter und Staatsanwälte müssen Abstriche hinnehmen

Die Anhebung der Besoldung der Bundesbeamten soll geringer ausfallen als ursprünglich geplant. „Für Spitzenbeamte erfolgt keine Besoldungsanpassung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus“, heißt es aus dem Bundesinnenministerium.

Eine neue Besoldungstabelle, die nun ab Mai gelten soll und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht etwa für Beamte der Besoldungsgruppe B3 ein monatliches Grundgehalt von 10.572,91 Euro vor – statt der eigentlich geplanten Erhöhung auf 10.854,48 Euro. In der Besoldungsgruppe B10 sollen es 16.530,96 Euro pro Monat sein, anstatt des zunächst vorgesehenen Grundgehalts von 17.946,70 Euro. Auch die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Spitzenpositionen soll etwas weniger üppig ausfallen als zunächst vorgesehen.

Reform mit Milliardenkosten

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einigen Tagen einen Vorschlag für eine neue Besoldungsstruktur der Beamten im Bund vorgelegt. Seine Umsetzung in der ursprünglichen Fassung hätte Mehrausgaben von mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr zur Folge gehabt. Der Entwurf sieht insgesamt eine stärkere Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung, die allgemeine Lohnentwicklung und die Lebenshaltungskosten vor.

Mit dem Gesetzentwurf würden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 6. April vergangenen Jahres für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, teilte das Bundesinnenministerium mit. Über den nun geänderten Entwurf müssen Kabinett und Bundestag noch entscheiden.

Urteil zur Besoldung in Berlin

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2025 entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war. Das Land habe seine Beamtinnen und Beamte in diesem Zeitraum teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Das Gericht stellte fest, dass rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen, Polizisten und Feuerwehrleute zählen, verfassungswidrig waren. Die Bezüge hinkten der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex hinterher und hielten auch einem Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit gleicher Qualifikation nicht stand.

Keine Erhöhung für Minister

Dobrindt betonte zudem, dass er und die anderen Kabinettsmitglieder von der Anpassung ohnehin nicht profitieren. „Eine Gehaltserhöhung für Minister und Bundeskanzler durch die Alimentationsanpassung für Beamte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und findet auch nicht statt.“ (dpa)

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