Politik

Ein 1,50 Meter großes Kruzifix im Eingangsbereich eines Gymnasiums hat zwei Schülerinnen gestört - und hätte deshalb laut Gericht abgehängt werden müssen. (Symbolfoto: dpa/Armin Weigel)

13.08.2025

Urteil zu Kruzifix in Gymnasium ist rechtskräftig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet, dass das große Kreuz in einem staatlichen Gymnasium entfernt werden muss – wegen Verletzung der Glaubensfreiheit. Was bedeutet das Urteil für Schulen in Bayern?

Das Urteil, wonach ein großes Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums hätte abgehängt werden müssen, ist rechtskräftig. „Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde nicht eingelegt“, teilte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. In der Entscheidung vom 8. Juli hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Schule das Kreuz hätte entfernen müssen - so, wie es zwei Schülerinnen gefordert hatten. 

Denn die Konfrontation mit dem 1,50 Meter großen Kruzifix mit einem gekreuzigten Jesus als religiösem Symbol sei ein Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit. „Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert“, hieß es in dem Urteil.

Kultusministerin Stolz: "Werden uns intensiv mit der Begründung des Urteils auseinandersetzen"

Konkrete Folgen hat das Urteil erst einmal nicht: Staatskanzlei wie Kultusministerium betonten, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. Die beiden Schülerinnen haben das Gymnasium in Wolnzach im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm nach ihrem Abitur zudem bereits verlassen. 

Dennoch wolle sie sich intensiv mit der Begründung des Urteils auseinandersetzen, kündigte Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) an. Sie betonte aber zugleich: „Das Kreuz ist nicht nur ein religiöses Symbol, sondern steht auch für die Achtung von Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe – Werte, die unser Zusammenleben und unseren Bildungsauftrag maßgeblich prägen.“ (dpa)

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