Politik

Das Asylgesetz regelt neben dem klassischen Asyl auch den subsidiären Schutz. (Foto: dpa, Frank May)

31.07.2026

Änderungsforderungen beim subsidiären Flüchtlingsschutz: Viel Wind um nichts

Um Migration zu begrenzen, hat die CSU wiederholt vorgeschlagen, den subsidiären Schutz abzuschaffen – was ist das eigentlich und was ist daraus geworden?

Subsidiärer Schutz: Nicht mal alle in der CSU wissen so genau, was es damit auf sich hat. Und immerhin hat die CSU gefordert, diesen Schutzstatus für Geflüchtete abzuschaffen. Auch die AfD macht sich dafür stark. Was hat es mit dem Konzept auf sich, wie kann man es ändern und wird das überhaupt versucht?

Was ist subsidiärer Schutz?


Das Wort „subsidiär“ bedeutet unterstützend oder nachrangig. Im Kontext Migration greift der sogenannte subsidiäre Schutz, wenn weder der klassische Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland dennoch „ernsthafter Schaden“ wahrscheinlich ist. Letzteren definiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) so: Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts. Oft geht es dabei um Bürgerkriegsflüchtlinge. Die Entscheidung, wer unter „subsidiär“ fällt, trifft das BAMF. Die Abgrenzung zum klassischen Flüchtlingsschutz ist dabei oft schwierig. 


In Zahlen:


Im Jahr 2016 wurde der subsidiäre Schutz in 22 Prozent aller Asylanträge gewährt – also 153 700 Mal. In den Folgejahren sank die Quote der subsidiär Schutzberechtigten teils um die Hälfte und stieg danach wieder stark an. In den Jahren 2022 bis 2024 waren laut BAMF rund ein Viertel aller Asylfälle subsidiär Schutzberechtigte. Zuletzt ist deren Quote erneut gesunken – auf einen äußerst niedrigen Stand: Nur noch 1,6 Prozent oder 5130 der 310 930 Asylanträge des Jahres 2025 entfielen auf subsidiär Schutzberechtigte. Warum? Auch das BAMF kann nur spekulieren. Grundsätzlich würden Fluchtgründe „statistisch nicht erfasst“, sagt BAMF-Sprecher Jochen Hövekenmeier der Staatszeitung. Er geht jedoch davon aus, dass die gesunkene Quote mit dem Ende des Bürgerkriegs in Syrien zusammenhängt.

Tatsächlich gab es laut BAMF im Jahr 2024 insgesamt 76 765 Asylanträge von Syrerinnen und Syrern. 75 Prozent von ihnen erhielten subsidiären Schutz. Im Folgejahr 2025 brach die Zahl der Asylerstanträge aus Syrien um fast zwei Drittel ein. 289 Menschen erhielten subsidiären Schutz (1,24 Prozent). Politisches Asyl erhielten Syrer zuletzt nur noch in Ausnahmefällen.
Am häufigsten erhielten im Jahr 2025 Menschen aus Eritrea (745 Fälle) und Somalia (467 Fälle) subsidiären Schutz.

Wer will den subsidiären Schutz abschaffen? Und warum?


Die CSU und die AfD haben das wiederholt gefordert. Ziel: die hohen Migrationszahlen zu senken. Die AfD teilt mit, sie wolle das Grundrecht auf Asyl nicht antasten, dies aber auf tatsächlich politisch Verfolgte beschränken und den subsidiären Schutz abschaffen. CSU-Chef Markus Söder hatte vor zwei Jahren erklärt, das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl sei nicht mehr zeitgemäß und müsse überarbeitet werden. Bei ihrem Parteitag im Herbst 2024 sprach sich die CSU für diverse Verschärfungen von Migrationsregeln aus, darunter die Abschaffung des subsidiären Schutzes. Darauf wolle man auf europäischer Ebene hinwirken. Nach der Bundestagswahl 2025 beschlossen CDU und CSU, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre auszusetzen, was auch passiert ist. Der subsidiäre Schutz selbst wurde nicht angetastet – was auf Bundesebene ohnehin nicht möglich ist. 


Wie könnte eine Streichung des subsidiären Schutzes erfolgen?


Dazu ist eine Initiative der EU-Kommission nötig. Das EU-Parlament kann selbst keine Gesetzesinitiativen einbringen, es hat aber die Möglichkeit, die Kommission mehrheitlich aufzufordern, einen Gesetzentwurf zu einem bestimmten Thema vorzulegen. Die rechtskonservativen Parteien verfügen im EU-Parlament rechnerisch über eine Mehrheit, könnten dies also tun. Allerdings lehnt die Europäische Volkspartei (EVP) eine offizielle Zusammenarbeit mit den rechten Fraktionen wie Patrioten für Europa (PfE), Europäische Konservative und Reformer (EKR) oder dem Europa der Souveränen Nationen (ESN) – dem auch die AfD angehört – ab. Punktuell hat die EVP in der Vergangenheit aber bereits Mehrheiten mithilfe rechter Fraktionen akzeptiert: etwa bei der Überarbeitung der Rückführungsrichtlinie im Juni 2026.
Wenn die Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegen sollte, müsste das EU-Parlament diesen annehmen. Danach müsste noch der Rat der EU, also der Kreis der Mitgliedstaaten, zustimmen. 


Gibt es eine konkrete Initiative zur Abschaffung?


Nein. Offenbar ist auch keine geplant. Das Bundesinnenministerium verspricht sich davon nur wenig, wie eine Sprecherin von Minister Alexander Dobrindt (CSU) auf Anfrage mitteilt: Die Abschaffung des subsidiären Schutzes "würde die tatsächliche Schutzbedürftigkeit kaum verringern", dafür aber die rechtliche Klarheit verschlechtern, heißt es. Der CSU-Europapolitiker Manfred Weber, Vorsitzender der konservativen EVP-Fraktion im EU-Parlament, erklärt, er wolle sich zu einer möglichen Abschaffung nicht äußern. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagt der BSZ dagegen: Politisch Verfolgte sollten natürlich Schutz und Hilfe bekommen. „Ein darüber hinausgehender Schutzstatus auch für Personen ohne individuelle Verfolgung“ sei aber „weder völkerrechtlich geboten noch angesichts der weiterhin starken Belastung der Kommunen nach jahrelang hohen Asylzugängen vertretbar“. Daher fordere man in Bayern seit Jahren, „dass das rein europarechtliche Konzept des subsidiären Schutzes grundlegend überarbeitet werden muss“.
Eine konkrete Initiative dazu liegt bis heute nicht vor.
(Waltraud Taschner)

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