Wirtschaft

Das Handwerk fordert eine schnelle Abschaffung des sogenannten Sonntagsbackverbots. (Foto: dpa/Johan Ben Azzouz)

23.07.2026

Handwerk fordert schnelle Abschaffung des Sonntagsbackverbots

Wann dürfen Bäcker sonntags backen? Das Handwerk fühlt sich benachteiligt gegenüber Tankstellen. Die Koalition hat Änderungen angekündigt. Umgesetzt ist das aber noch nicht

Das Handwerk drängt auf eine schnelle Abschaffung des „Sonntagsbackverbots“. „Im Koalitionsvertrag steht, dass für Bäcker und Konditoren das Sonntagsbackverbot aufgehoben wird. Bitte umsetzen“, sagte Handwerkspräsident Jörg Dittrich der Deutschen Presse-Agentur. „Ich verstehe nicht, warum wir immer noch weiter darüber diskutieren. Es ist eine große Ungerechtigkeit, dass Backstationen an der Tankstelle sonntags Teiglinge aufbacken dürfen und dem Handwerksbäcker erklärt wird: Du darfst es nicht, weil du Bäcker bist.“

Es werde mit zweierlei Maß gemessen, sagte Dittrich. „Es soll mir bitte keiner erzählen, dass die Zukunft Deutschlands davon abhängt, ob einige Hundert Menschen sonntags einige Stunden arbeiten. Zumal viele Beschäftigte diese Zeiten bewusst wählen, weil sie dafür gute Zuschläge erhalten und mehr Geld verdienen, und dafür beispielsweise an einem anderen Tag frei haben.“

Koalition plant Änderungen

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Bäckereien bisher an Sonn- und Feiertagen nur bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und an diesem Tag verkaufen. Im Koalitionsvertrag heißt es, der sogenannte Ausnahmekatalog im Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung solle um das Bäckereihandwerk erweitert werden. Die Spitzen der Koalition hatten Anfang Juli vereinbart, dass die Änderungen für Bäckereien zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen.

Bisher fehlt aber noch ein Gesetzentwurf. Mitte Juni war ein erster Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus dem zuständigen Arbeitsministerium durchgesickert. Demnach sollen Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu fünf Stunden für die Herstellung von Backwaren sowie bis zu drei Stunden für das Austragen und Ausfahren eingesetzt werden können. Aus Kreisen des Ministeriums wurde darauf verwiesen, dass der bekanntgewordene Entwurf in einem frühen Stadium sei und im Haus noch abgestimmt werde. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte kritisiert, es drohe erneut eine Sonderregelung mit andauernden Wettbewerbsnachteilen.

Streit um flexiblere Arbeitszeiten

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, für mehr Flexibilität „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ zu schaffen. Gewerkschaften lehnen eine Abschaffung des Acht-Stunden-Tags vehement ab. Sie warnen etwa vor einer Aufweichung des Gesundheitsschutzes.

„Niemand möchte den generellen Acht-Stunden-Tag abschaffen“, sagte Dittrich. „Aber in Zeiten von Digitalisierung, Work-Life-Balance und Disruption in vielen Bereichen muss es aus meiner Sicht doch machbar sein, Betrieben und Beschäftigten mehr Flexibilität einzuräumen und ihnen die Chance zu geben, neue Modelle auszuprobieren.“ Der Acht-Stunden-Tag solle erhalten bleiben, aber es müsse mehr Flexibilität geben.

„Gesundheitsschutz wird ab einer gewissen Grenze ein Totschlagargument gegen Veränderungen“, sagte der Handwerkspräsident. „Auch eine monotone Tätigkeit kann bereits nach kurzer Zeit zu Belastungen führen. Pauschal den Gesundheitsschutz als Argument ins Feld zu führen, greift heutzutage zu kurz.“ (dpa)

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