Kommunales

Steigende Sozialausgaben, hohe Schulden und schwächere Einnahmen schränken den finanziellen Spielraum vieler bayerischer Kommunen zunehmend ein. (Foto: dpa/Daniel Vogl)

17.09.2026

21 Milliarden Euro Schulden: Bayerns Kommunen müssen sparen

Bayerns Kommunen schreiben seit 2023 zusammen mehr als 12,5 Milliarden Euro rote Zahlen, ihre Schulden sind auf 21,34 Milliarden Euro gestiegen. Fehlende genehmigte Haushalte bremsen inzwischen Investitionen in Schulen, Straßen und andere Infrastruktur

Gewerbesteuereinnahmen brechen weg, die Sozialabgaben steigen unentwegt, Zinsen für Kredite belasten: Immer mehr Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen in Bayern geraten in finanzielle Schwierigkeiten. Wo Geld fehlt, bleiben Investitionen aus – sei es in Kindergärten, Infrastruktur oder Kultur. Vielerorts ist die Lage angespannt, Meldungen über nicht genehmigte Haushalte und hartes Sparen häufen sich.

Wie ist die Lage in Bayerns Kommunen?

Seit 2023 schreiben die Kommunen in Bayern tiefrote Zahlen. Nach Angaben von Spitzenverbänden wie dem Bayerischen Städtetag sind es in Summe mehr als 12,5 Milliarden Euro. Die Sozialausgaben haben sich seit 2014 (5,7 Milliarden Euro) auf 11,15 Milliarden im vergangenen Jahr praktisch verdoppelt, auch die Personalausgaben stiegen in dem Zeitraum von 8,72 auf 15,88 Milliarden Euro. Zudem hätten die Städte und Gemeinden inzwischen einen massiven Schuldenberg angehäuft – mit 21,34 Milliarden Euro stehen sie bei Geldgebern in der Kreide, hieß es zur Jahresmitte.

Woran liegt das?

Der Bedarf an Investitionen bei Kliniken, in Pflegeheimen, auf Straßen und Brücken, Schulen und Kindergärten ist enorm. Für Investitionen müssen sich die Kommunen immer mehr verschulden.

„Das Problem ist nicht, dass die Kommunen über ihre Verhältnisse leben“, erklärt der Rosenheimer Landrat Otto Lederer (CSU). „Das Problem ist, dass immer mehr Aufgaben und gesetzliche Leistungen beschlossen werden, während die Kosten vor Ort hängenbleiben.“

Besonders die Ausgaben für Jugend- und Eingliederungshilfe, Pflege und soziale Leistungen, auf deren Höhe die Kommunen keinen Einfluss hätten, stiegen Jahr für Jahr deutlich.

Warum werden Haushalte von den Behörden nicht genehmigt?

Das hat vielfältige Ursachen. Im oberfränkischen Hof etwa war der Regierung von Oberfranken als Genehmigungsbehörde ein geplanter Kredit über 17,6 Millionen Euro zu hoch. Die Regierung habe nicht erkennen können, dass die Stadt – immerhin die drittgrößte Oberfrankens hinter Bamberg und Bayreuth – die laufenden Kosten selbstständig decken kann.

Nun heißt es sparen: Die bereits 2022 beschlossene Millionensanierung eines Schulzentrums liegt auf Eis. Und auch der notwendige Abbruch und Neubau der wichtigen Friedrich-Ebert-Brücke – das ist eine zentrale Verkehrsverbindung über die Saale – ist derzeit nicht absehbar.

Auch das unterfränkische Schweinfurt steht heuer haushaltslos da. „Hauptursache dafür sind neben den unerwarteten Erhöhungen der Rückstellungen für Beamtenpensionen die Gewerbesteuerrückzahlungen mit Zinsen“, teilte die Stadt mit. Finanzsorgen haben auch große Städte wie Nürnberg, wo derzeit eine Ausgabensperre gilt.

Welche Folgen hat das?

Kommunen ohne genehmigten Haushalt dürfen nur gesetzlich notwendige Ausgaben wie Müllabfuhr tätigen sowie bereits begonnene Maßnahmen zum Beispiel beim Straßenbau fortführen. Ausgaben müssen teils auch vom Erspartem gewuppt werden, etwa für städtisches Personal oder die Sozialhilfe.

Neue Investitionen und zusätzliche Verpflichtungen sind nur eingeschränkt möglich. Kredite für Investitionen dürfen nur in einem gesetzlich begrenzten Umfang und teilweise nur mit Genehmigung aufgenommen werden.

Wie vielen Kommunen und Kreisen steht das Wasser bis zum Hals?

Dem Innenministerium zufolge ist die überwiegende Mehrzahl der Kommunen weiterhin finanziell ausreichend aufgestellt. „Gleichzeitig wird jedoch deutlich, dass sich die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zunehmend einschränkt und die Haushaltslage, insbesondere im laufenden Betrieb, weiter angespannt ist“, teilte eine Sprecherin mit.

Von den 1.610 vorgelegten Haushalten der kreisangehörigen Kommunen waren den Angaben nach 725 Haushalte genehmigungspflichtig. Davon konnten zum Stichtag 30. Juni genau 88 Haushalte noch nicht genehmigt werden. In 23 Fällen waren ein fehlender Haushaltsausgleich beziehungsweise Kreditermächtigungen in nicht genehmigungsfähiger Höhe die Gründe.

Von den bayernweit 25 kreisfreien Städten waren zum Stichtag 7 Haushalte noch nicht genehmigt – in 4 Fällen, weil etwa die Haushaltsplanung nicht mit der Leistungsfähigkeit im Einklang steht.

Bei den 71 Landkreisen waren insgesamt 66 Haushalte genehmigungspflichtig. 57 konnten laut Ministerium ohne Einschränkungen genehmigt werden, 6 Kreishaushalte waren zum Stichtag nicht genehmigt. Bei einem waren die geplanten Kreditaufnahmen beziehungsweise die Haushaltsplanung nicht mit der Leistungsfähigkeit des Landkreises vereinbar.

Ohne einen entsprechenden Haushalt befinden sich die Betroffenen in der vorläufigen Haushaltsführung, wodurch ihre Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Faktisch können Kommunen und Landkreise in Bayern nicht pleitegehen. Trotzdem müssen sie ihren Schuldenberg loswerden.

Was kann das Land tun?

Der Freistaat unterstützt die Kommunen beispielsweise über den kommunalen Finanzausgleich. Heuer erhalten sie laut Ministerium so 12,83 Milliarden Euro – 7,1 Prozent mehr als 2025. Zusätzlich stehe Geld aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes zur Verfügung.

Im Fall der seit Jahren klammen oberfränkischen Gemeinde Bad Alexandersbad beschloss der Haushaltsausschuss des Landtags, dass Bayern einen Kassenkredit von fast zwölf Millionen Euro von einer Bank ablöst und damit zum Gläubiger für die Kommune wird.

Für finanz- und strukturschwache Kommunen wurden in diesem Jahr zudem die Mittel für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen nochmals erhöht – von bisher 100 auf künftig 150 Millionen Euro.

Für den Rosenheimer Landrat Lederer reicht das nicht aus: Es brauche eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzen – und eine „Umsetzung des strikten Prinzips "Wer bestellt, zahlt", und zwar auch für die Vergangenheit“. (dpa)

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