Landtag

Die Grabstätte des ehemaligen deutschen CDU Politikers Uwe Barschel auf dem Friedhof von Mölln. (Foto: dpa/Malte Christians)

30.01.2026

Neue Vorwürfe im Fall Barschel – Staatsregierung weist Kritik zurück

Der Tod Uwe Barschels beschäftigt Politik und Justiz bis heute. Eine neue Anfrage im Bayerischen Landtag wirft schwere Vorwürfe auf – und stößt auf scharfe Zurückweisung durch die Staatsregierung

Fast vier Jahrzehnte nach dem Tod des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel ist der Fall erneut Gegenstand politischer Auseinandersetzung. Eine Schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Toni Schuberl im Bayerischen Landtag bringt neue Verdachtsmomente, alte Akten und den Vorwurf mangelnder Ermittlungsbereitschaft zusammen. Die Staatsregierung weist diese Kritik entschieden zurück.

Ausgangspunkt der Anfrage ist der Hinweis auf neue Erkenntnisse zu einer Person, die unter dem Alias „Robert Roloff“ zu den letzten Kontakten Barschels gezählt haben soll. Diese Person habe inzwischen eingeräumt, unter diesem Namen aufgetreten zu sein. Schuberl verweist darauf, dass Roloff „vor und nach Barschels Tod hohe Geldsummen von Strauß erhalten haben“ soll, als Zweck sei „im Überweisungsträger auf sein Alias ‚Roloff‘ verwiesen worden“. Belege dafür lägen in alten Bankunterlagen, die jedoch „aufgrund des Bankgeheimnisses nicht herausgegeben werden können“.

Neue Verdachtsmomente und alte Spuren

Zudem wird auf ein mutmaßliches Konto von Franz Josef Strauß bei der DG Bank verwiesen, auf dem sich zum Zeitpunkt der Auflösung „über 359 Mio. D-Mark“ befunden haben sollen. Ein interner Prüfbericht bescheinige dem Konto „in besorgniserregender Art und Weise eine Vielzahl von ‚fragwürdigen‘ Einzahlungen und Überweisungen“. Genannt werden unter anderem Zahlungen aus dem Umfeld des DDR-Devisenbeschaffers Alexander Schalck-Golodkowski sowie aus mehreren Auslandsländern.

Aus Sicht der Antragsteller hätten diese Aspekte Anlass für weitergehende Ermittlungen bieten müssen, insbesondere nachdem die Identität von Roloff nun als geklärt gelte. Dass frühere Bewertungen der Staatsanwaltschaft Lübeck die Identität noch als „abwegig“ eingestuft hätten, sei damit überholt.

Die Staatsregierung widerspricht dieser Darstellung deutlich. In ihrer Antwort erklärt das Staatsministerium der Justiz, die Staatsanwaltschaft München I habe ein Verfahren wegen falscher Versicherung an Eides Statt gemäß § 154 Abs. 1 StPO eingestellt, weil „die zu erwartende Strafe neben der Strafe, die … in einem anderen Verfahren zu erwarten habe, […] voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht fiele“. Der Vorwurf einer Beteiligung an einem Tötungsdelikt sei dabei ausdrücklich nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen.

Zurückweisung durch Justiz und Staatsregierung

Auch die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Lübeck sei zeitnah erfolgt. Diese habe bereits 2021 geprüft und entschieden, „weil zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Beteiligung an einem […] gemutmaßten vorsätzlichen Tötungsdelikt nicht vorlägen“. Nach erneuter Prüfung habe auch die Staatsanwaltschaft München I 2024 von Ermittlungen abgesehen; neue Anhaltspunkte hätten sich „auch nicht aus dem Zeitungsartikel vom 14. März 2025“ ergeben.

Besonders scharf fällt die Bewertung der gegen Justizvertreter gerichteten Strafanzeigen aus. Diese seien „inhaltlich substanzlos“, die Anzeige gegen den Justizminister zudem „plumpe Effekthascherei“. Sie hätten die Grundlage für „eine unseriöse Berichterstattung“ gebildet.

Barschel war 1987 auf dem Höhepunkt einer politischen Affäre zurückgetreten und kurz darauf tot in einem Hotelzimmer in Genf aufgefunden worden. Die Umstände seines Todes gaben von Beginn an Anlass zu Spekulationen und Ermittlungen. Verschiedene Staatsanwaltschaften befassten sich in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt mit dem Fall, ohne zu einem allgemein akzeptierten abschließenden Ergebnis zu gelangen. Der Tod Barschels gilt bis heute als einer der umstrittensten und symbolträchtigsten Fälle der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte. Eine endgültige Klärung bleibt weiterhin aus. (loh)

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