Politik

Unter 14-Jährige können in Deutschland strafrechtlich nicht belangt werden. In Bayern spielen sie bei Drogendelikten bislang nur eine untergeordnete Rolle. (Foto: dpa/Paul Zinken)

31.07.2026

Neue LKA-Zahlen: Kinder als Drogendealer

Die Polizei registrierte 2020 bayernweit 229 tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren im Bereich der Rauschgiftkriminalität. Wegen des Verkaufs von Drogen wurden 32 Kinder dieser Altersgruppe erfasst. Bis 2025 gingen die Zahlen auf 50 beziehungsweise 19 zurück

In Berlin und anderen Bundesländern warnen Politik und Polizei seit Jahren davor, dass Drogenbanden gezielt strafunmündige Kinder als Kuriere und Dealer einsetzen. Die CSU-Landesgruppe im Bundestag fordert deshalb, das Jugendstrafrecht bereits ab zwölf statt wie bisher ab 14 Jahren anzuwenden. Neue Zahlen der Staatsregierung zeigen jedoch: In Bayern sind entsprechende Fälle bislang selten.

Während bundesweit bisher vor allem Einzelfälle und Warnungen bekannt sind, legt die Staatsregierung erstmals konkrete Zahlen vor. Wie aus einer Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Toni Schuberl hervorgeht, registrierte die Polizei 2020 bayernweit 229 tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren im Bereich der Rauschgiftkriminalität. Wegen des Verkaufs von Drogen wurden 32 Kinder dieser Altersgruppe erfasst. Bis 2025 gingen die Zahlen auf 50 beziehungsweise 19 zurück.

Unter 14-Jährige sind nicht strafmündig

Bislang können Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht belangt werden. Der Gesetzgeber hält sie noch nicht für reif genug, strafrechtliche Verantwortung zu übernehmen. Über mögliche Konsequenzen entscheiden deshalb die Jugendämter – von sozialpädagogischer Betreuung bis hin zur Heimunterbringung, in Ausnahmefällen auch mit Freiheitsentzug.

Während die CSU-Landesgruppe schärfere Gesetze fordert, hält sich die Staatsregierung zurück. Das Justizministerium plant nach eigenen Angaben derzeit keinen Vorstoß, das Jugendstrafrecht auf Bundesebene zu ändern. Zur Begründung verweist das Haus von Justizminister Georg Eisenreich (CSU) auf die Fallzahlen: Der Anteil strafunmündiger Kinder an den Tatverdächtigen bei Drogenhandelsdelikten liege „ausnahmslos unterhalb der Grenze von einem Prozent“. (David Lohmann)

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