Politik

Mit der Reform des Baugesetzbuchs will die Bundesregierung Planungsverfahren beschleunigen und den Wohnungsbau erleichtern. (Foto: dpa/Udo Herrmann)

27.05.2026

Neue Regeln im Baurecht: Kabinett bringt Novelle auf den Weg

Schnellere Verfahren, mehr Wohnungsbau und neue Eingriffe gegen Problemimmobilien: Bauministerin Verena Hubertz (SPD) will mit einer Reform des Baugesetzbuchs Planen und Bauen deutlich beschleunigen

Das Bundeskabinett hat eine Neufassung des Baugesetzbuchs beschlossen, die vor allem den Wohnungsbau in Schwung bringen soll. Planungsverfahren sollen digitalisiert, verkürzt und für Bürgerinnen und Bürger transparenter werden. Zudem sollen Kommunen mehr Möglichkeiten gegen sogenannte „Schrottimmobilien“ erhalten und diese bei „extremem Missbrauch“ sogar enteignen können.

Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hatte ihre Pläne für das „Upgrade“ des Baugesetzbuchs bereits vor einigen Wochen vorgestellt. Das Gesetz regelt, wo und wie gebaut werden darf und wie Nutzungskonflikte gelöst werden – etwa zwischen Wohnungsbau, Straßenprojekten oder dem Schutz von Grünflächen. Ziel sei es, Kommunen modernere und praxistauglichere Planungsinstrumente an die Hand zu geben, erklärte das Ministerium.

Mehr Tempo beim Wohnungsbau

Hubertz betonte vor allem die Auswirkungen auf den Wohnungsbau. „Wir haben zu wenige Wohnungen, deswegen wird jetzt auch der Wohnungsbau zum sogenannten überragenden öffentlichen Interesse“, sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk. Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt könnten diesen Status erklären – Wohnungsbau bekäme dadurch Vorrang gegenüber anderen Nutzungsinteressen.

Zugleich sollen Projekte insgesamt schneller vorankommen. Die Bauleitplanung soll laut Ministerium künftig in zwei Jahren abgeschlossen werden können – bislang dauerten Verfahren häufig zehn bis 15 Jahre.

Dafür soll unter anderem die Umweltprüfung gestrafft werden. Häufiger als bisher soll nur die strategische Umweltplanung greifen, ohne zusätzliche detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern könnte künftig digital und einstufig erfolgen.

Mehr Rechte gegen Schrottimmobilien

Kommunen sollen außerdem neue Instrumente gegen sogenannte „Schrottimmobilien“ erhalten – also Gebäude, die vernachlässigt oder gezielt dem Verfall preisgegeben werden. Vorgesehen sind ein kommunales Vorkaufsrecht und erleichterte Anordnungen zur Sanierung. In Extremfällen soll laut Entwurf sogar eine Enteignung möglich sein.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Pläne. Gerade das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten sei ein wichtiger Fortschritt gegen Verdrängung und steigende Mieten. Angesichts von rund 1,4 Millionen fehlenden Wohnungen bestehe dringender Handlungsbedarf. (dpa)

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