Politik

Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es um die Frage, ob die Bundesregierung eine Agrar-Verordnung ohne Beteiligung des Bundestags abschaffen durfte. (Foto: dpa/Sven Simon)

16.06.2026

"Politik im Trump-Stil"? Karlsruhe prüft Minister-Alleingang

Durfte die Bundesregierung eine umstrittene Agrar-Verordnung ohne Beteiligung des Bundestags abschaffen? Darüber verhandelt das Bundesverfassungsgericht. Die Grünen sehen die Rechte des Parlaments verletzt

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit der Frage, ob die Bundesregierung eine Verordnung zur Dokumentation von Düngemitteln ohne Beteiligung des Bundestags abschaffen durfte. Geklagt hat die Bundestagsfraktion der Grünen, die einen Verstoß gegen die Rechte des Parlaments sieht.

Im Mittelpunkt steht die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung. Sie verpflichtete Landwirte dazu, Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor zu dokumentieren. Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte die Regelung im Juli 2025 aufgehoben.

Streit um die Rolle des Bundestags

Nach Auffassung der Grünen hätte der Bundestag an der Entscheidung beteiligt werden müssen. Das Düngemittelgesetz sehe bei Änderungen oder der Abschaffung entsprechender Verordnungen eine Anhörung des Parlaments vor. Die Fraktion spricht von einem „eklatanten Verstoß gegen die Rechte des Parlaments“.

Die Bundesregierung verweist dagegen auf die Einschätzung des Innen- und Justizministeriums. Beide Ressorts seien zu dem Schluss gekommen, dass weder die Zustimmung des Bundesrats noch die Beteiligung des Bundestags erforderlich gewesen sei.

Grundsatzfrage für die Gewaltenteilung

Die Grünen sehen in dem Verfahren eine grundsätzliche Bedeutung für die Gewaltenteilung. Sie warnen vor einer Verlagerung von Entscheidungsmacht vom Parlament auf die Regierung und sprechen von „Politik im Trump-Stil“.

Das Landwirtschaftsministerium verteidigt die Abschaffung der Verordnung mit dem Ziel des Bürokratieabbaus. Nach Angaben des Ministeriums werden Landwirte dadurch jährlich um rund 18 Millionen Euro entlastet. Umweltverbände und die Grünen befürchten dagegen Nachteile für den Grundwasserschutz. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. (dpa)

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